Sebastian T. vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen

Der Hauptangeklagte wird zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt, vom Anklagepunkt der Brandstiftung spricht ihn das Gericht aber frei

  • Nora Noll
  • Lesedauer: 4 Min.

Der Nazi Sebastian T. muss für eineinhalb Jahre in Haft. Das hat das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag entschieden. Damit endet nach rund sechs Monaten der erste Strafprozess, der Brandanschläge aus der rechtsextremen Neuköllner Terrorserie verhandelte.

Das Gericht sprach den 36-Jährigen der Sachbeschädigung in 27 Fällen und des Betrugs schuldig. Vom Vorwurf der Brandstiftung wurde er aber wie schon der zweite Hauptangeklagte Tilo P. im Dezember freigesprochen. Die beiden stehen unter Verdacht, am 1. Februar 2018 die Autos des Linke-Politikers Ferat Koçak und des Buchhändlers Heinz Ostermann angezündet zu haben. Das Gericht habe sich jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit von der Schuld des Angeklagten überzeugen können, sagte Richterin Ulrike Hauser. Damit blieb die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erneut bei einem zentralen Punkt ihrer Anklage erfolglos. Sie hatte vor dem Urteil eine vierjährige Haftstrafe für T. wegen Brandstiftung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Erwartungen an den Ausgang waren schon im Vorfeld gering. In den Augen der Betroffenen und antifaschistischer Gruppen hatte das Gericht im Laufe des Prozesses die Chance vertan, das Wirken der Neuköllner Nazi-Strukturen aufzuklären, denen über 70 Straftaten seit 2013 zugerechnet werden. »Ich fühle mich vom Rechtsstaat im Stich gelassen. Wann gibt es eine Anklage wegen der anderen rechten Gewalttaten?«, ließ sich Claudia von Gélieu in einer Mitteilung der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) zitieren. Die Neuköllnerin erlebt seit Jahren rechtsextreme Angriffe, die »Galerie Olga Benario«, in der sie sich engagiert, wurde in der Vergangenheit regelmäßig mit Schmierereien, Fensterbrüchen und Brandsätzen attackiert. Als Teil der Initiative »Rudow empört sich« kämpft sie um Aufklärung, von dem Prozess ist sie enttäuscht. »Wozu brauchen wir einen Verfassungsschutz, der die rechte Szene und damit die Angeklagten beobachtet, dessen Erkenntnisse aber nicht in einem Strafverfahren herangezogen werden?«, bezieht sie sich auf die Weigerung der Staatsanwaltschaft, die vollständigen Verfassungsschutzberichte mit den Überwachungsprotokollen von Sebastian T. und Tilo P. anzufordern.

Auch Bianca Klose von der MBR äußerte sich kritisch zum gesamten Prozess: »Von Beginn an deutete sich an, dass die politische Dimension der Taten kleingehalten werden sollte und kein Interesse an umfassender Aufklärung bestand – es ist ärgerlich, dass der Prozess so weit hinter seinen Möglichkeiten zur juristischen Aufarbeitung zurückgeblieben ist«, sagte Klose. Wichtige Hintergründe und Zusammenhänge, etwa die Bedeutung der Gruppe »Nationaler Widerstand Berlin«, der Ursprung und die Sammlung von Daten Betroffener oder die Frage nach möglichen Helfer*innen, habe das Gericht ausgeblendet. »Eine weitere Chance zur Aufklärung, die ungenutzt bleibt«, zog Klose eine bittere Bilanz.

Unter die Sammelklage waren ursprünglich fünf Männer gefallen. Doch ein Prozess wurde im Vorfeld abgetrennt, ein weiterer Angeklagter meldete sich krank, und so saßen zu Prozessbeginn im August 2022 nur noch drei Männer auf der Anklagebank: Sebastian T., Tilo P. und Samuel B. Die Neonazis sollten sich vor Gericht wegen Sachbeschädigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Für T. und P. umfasste die Anklage zusätzlich Brandstiftung und Beihilfe zur Brandstiftung, T. allein wurden zudem Betrug und Subventionsbetrug vorgeworfen.

Bald waren es nur noch zwei, die im Hochsicherheitssaal 129B auf ein Urteil warteten. Denn bereits im Oktober erhielt Samuel B. wegen Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Euro, also insgesamt 4500 Euro. Das Gericht befand ihn für schuldig, in neun Fällen Sticker unter anderem mit dem Bild des NS-Kriegsverbrechers Rudolf Heß geklebt zu haben.

Für Tilo P. folgte das Urteil Mitte Dezember: Freispruch im Anklagepunkt der Brandstiftung, Geldstrafe von 4500 Euro wegen Sachbeschädigung. Der Linke-Politiker und Nebenkläger Ferat Koçak, dessen Auto am 1. Februar 2018 in Flammen aufgegangen war, zeigte sich von dem Freispruch enttäuscht. Er verzichtete jedoch darauf, gegen das Urteil vorzugehen. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Mit dpa

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