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Solaranlagen sollen attraktiver werden
Rund um die Solaranlagen: Neue Steuergesetze und viele Fördermittel sollen den Ausbau beschleunigen
Aus dem derzeitigen Anteil von rund 41 Prozent Bruttostrom aus erneuerbaren Energien sollen bis 2030 mindestens 80 Prozent werden. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits im August 2022 novelliert und das Jahressteuergesetz 2023 zugunsten aktueller und künftiger Betreiber von Solaranlagen geändert. Dadurch soll die Anschaffung einer Solaranlage attraktiver werden.
Wie funktioniert eine Photovoltaik-Anlage eigentlich?
Einfach ausgedrückt: Photovoltaik wandelt Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um. Die PV-Anlage besteht aus den Solarmodulen, die mit ihren darin enthaltenen Solarzellen das Sonnenlicht aufnehmen. Über einen Wechselrichter wird der erzeugte Gleichstrom in Haushaltsstrom mit 230 Volt umgewandelt. Dafür kann man eine größere Photovoltaik-Anlage auf dem Dach errichten oder ein bis zwei Module auf der Terrasse oder am Balkon montieren. Viele Haushalte setzen inzwischen auf erneuerbare Energien für den eigenen Stromverbrauch. Sie verbrauchen nicht nur Strom, sondern produzieren ihn auch. Im Unterschied zur Photovoltaik wird bei der Solarthermie das Licht in Wärme umgewandelt und zur Warmwasserversorgung genutzt.
Wer darf eine Photovoltaik-Anlage überhaupt installieren?
Grundsätzlich darf sich jede Privatperson eine Solarstrom- oder Photovoltaik-Anlage anschaffen. Im Einzelfall hängt das von den Wohnverhältnissen ab: Wer Eigentümer ist, kann selbst über die Installierung entscheiden. Als Mieter müssen die (Mit-)Eigentümer bzw. die Vermieter zustimmen. Die Zustimmung der Eigentümer bzw. der Vermieter ist auch dann nötig, wenn ein Stecker-Solargerät für den Balkon installiert werden soll. Diese Strom erzeugenden Geräte zum Anschließen und Loslegen (Plug-and-Play) können ohne großen Planungs- und Installationsaufwand genutzt werden. Die Installation einer Solaranlage sollte in jedem Fall ein fachkundiger Handwerksbetrieb vornehmen, weil die Anlagenhersteller ihre jahrzehntelangen Garantien von einer fachgerechten Montage abhängig machen.
Worauf ist bei der Installation zu achten?
Eine wichtige Bedingung ist eine möglichst verschattungsfreie Dachfläche mit einer stabilen, asbestfreien Dachdeckung. Optimal für eine PV-Anlage sind eine Südausrichtung und eine Dachneigung von 30 Grad. Neigungen von unter 25 oder über 60 Grad können den Stromgewinn aus der Solaranlage um bis zu zehn Prozent verringern. Trotz geringerer Erträge sind aber auch Anlagen auf Ost- und Westdächern sinnvoll.
Wie groß sollte die Anlage sein?
Die elektrische Leistung (Nennleistung) einer Photovoltaik-Anlage wird in Kilowattpeak (kWp) angegeben und ist die maximale Leistung der Solarmodule. Für die Installation von rund 1 kWp Anlagenleistung werden etwa fünf bis sieben Quadratmeter Fläche benötigt. Der Stromertrag der Anlage schwankt jedoch mit der Sonneneinstrahlung und den Jahreszeiten. Außerdem ist er abhängig von Umwelteinflüssen wie Schatten oder reflektierendem Licht. Die Anlage jedoch nur so klein zu dimensionieren, dass sie für den Eigenverbrauch optimiert ist, stellt oft nicht die wirtschaftlich beste Variante dar, da kleine Anlagen pro Kilowatt Leistung teurer sind als größere. Natürlich setzt die verfügbare Dachfläche Grenzen.
Was muss bei der Anschaffung berücksichtigt werden?
In den meisten Bundesländern ist für kleinere Photovoltaik-Anlagen, die an oder auf Gebäuden oder auf Balkonen installiert werden, keine Baugenehmigung erforderlich. Entscheidend für die Anschaffung ist natürlich die Frage, wie viel Strom erzeugt werden soll. Dabei sollte man nicht nur den aktuellen Stromverbrauch berücksichtigen, sondern auch überlegen, ob der selbst produzierte Strom in Zukunft vielleicht auch für Wärmeanwendungen (Warmwasser, Wärmepumpe) oder für die Ladung eines Elektroautos genutzt werden soll. Falls Förderungen in Anspruch genommen werden sollen, sind sie rechtzeitig zu beantragen. Die Bewilligung sollte vorliegen, ehe der Vertrag beim Anlagenhersteller oder Installationsbetrieb unterschrieben wird.
Ist es besser, eine PV-Anlage zu kaufen oder zu mieten?
Wer eine PV-Anlage kauft, muss wissen, dass nicht jedes »Standardpaket« auf jedes Dach passt. Das gilt für die Anzahl der Solarmodule ebenso wie für Typ und Leistung des sogenannten Wechselrichters sowie des Batteriespeichers. Entscheidend beim Preis ist letztendlich die Gesamtleistung der PV-Anlage. Als Alternative zum Kauf lässt sich eine PV-Anlage auch mieten oder pachten. Die Anbieter – lokale Stadtwerke und überregionale Unternehmen – werben dafür. Solche Angebote kosten meist zwischen 80 und 300 Euro im Monat. Angesichts der langen Vertragslaufzeit von mindestens 20 Jahren, die praktisch unkündbar ist, kommt ein hoher fünfstelliger Betrag zusammen, der die Kosten beim Kauf einer Anlage um das Zwei- bis Dreifache übersteigt. Eine Miete oder Pacht ist meist am Ende deutlich teurer als ein Kauf, auch wenn man sich als Mieter oder Pächter nicht um die Wartung, Instandhaltung und Versicherung kümmern muss.
Wie rechnet es sich, wenn ein Teil des Stroms selbst genutzt und der andere Teil eingespeist wird?
Heutzutage ist es üblich, einen Teil des Sonnenstroms vom Dach selbst zu verbrauchen. Eine Solaranlage rechnet sich umso schneller, je mehr Solarstrom direkt selbst verbraucht wird. Denn der Strom vom eigenen Dach kostet bei einer Anlagengröße von 5 bis 10 kWp nur etwa 15 bis 10 Cent pro Kilowattstunde (kWh), während für Strom aus dem Netz etwa 40 Cent (brutto) pro Kilowattstunde bezahlt werden müssen. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt mit einer 5-Kilowattpeak (kWp)-Anlage auf dem Hausdach erreicht einen Eigenverbrauch von etwa 20 bis 30 Prozent, nutzt also 20 bis 30 Prozent des selbst erzeugten Stroms vom Dach selbst.
Wie sehen die Vergütungssätze bei überschüssigem Strom aus?
Wer überschüssigen Strom ins Netz einspeist, erhält dafür eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe des Vergütungssatzes pro Kilowattstunde ist abhängig von der Anlagengröße und liegt gemäß EEG 2023 bei 8,2 Cent pro kWh für Anlagen bis zu einer Größe von 10 kWp. Bis Januar 2024 bleibt dieser Wert gemäß EEG 2023 konstant für alle Anlagen, die neu in Betrieb genommen werden. Bei einer Anlage mit einer Leistung bis 10 Kilowatt ist der Vergütungssatz pro Kilowattstunde am höchsten. Der Leistungsanteil zwischen 10 und 40 Kilowatt wird etwas niedriger vergütet. Im ersten Jahr gilt die Einspeisevergütung ab der Inbetriebnahme bis zum Jahresende und anschließend für weitere 20 volle Kalenderjahre. Die EEG-Vergütung muss vorab nicht beantragt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom abzunehmen und nach den gesetzlichen Vorgaben zu vergüten.
Was lässt sich zu Darlehen und anderen Zuschüssen sagen?
Unterstützung in Form von Darlehen und Zuschüssen gibt es von Förderinstitutionen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), aber auch von privaten und regionalen Anlaufstellen. Je nach Heizungsart, Immobilie und Energieträger gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Eine übersichtliche Auflistung über die wichtigsten Fördermittel 2023 für Heizungen und Solaranlagen steht auf dem Portal www.heizsparer.de/heizung/foerdermittel.de.
In Berlin ist zum 24. Februar 2023 eine besondere Förderung in Kraft getreten. Was genau besagt sie?
Mieterinnen und Mieter in Berlin können ab 24. Februar 500 Euro Förderung vom Senat für eine Mini-Solaranlage auf ihrem Balkon beantragen. Mit diesem Förderprogramm soll ein Solarstromanteil von 25 Prozent erreicht werden. Der mit dem Steckersolargerät auf dem Balkon produzierte Strom soll in den eigenen Stromkreislauf fließen und die Energiekosten von Mietern reduzieren. Es muss das Einverständnis des Wohnungs- oder Hausvermieters vorliegen. Die Mini-Solaranlage muss an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen werden. Gefördert werden in Berlin auch Solaranlagen bei Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Ein Balkonsolargerät gibt es als Komplettsets mit zwei Solarmodulen,Wechselrichter und 600 Watt Spitzenleistung für 500 bis 1000 Euro im Handel. Bei sonniger Südausrichtung liefern die Geräte monatlich bis zu 600 kWh Strom.
Welche Steueränderungen sind seit 2023 in Kraft?
Für Besitzer von PV-Anlagen gelten ab 2023 umfangreiche Änderungen im Jahressteuergesetz. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommensteuer berücksichtigt. Ab 1. Januar 2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent, wenn die Anlage nach dem 1. Januar vollständig montiert wird. Für bestehende Anlagen gilt diese Regelung nicht.
Wie ist die Lage bei der Solarpflicht?
Die Bundesregierung plant für 2023 eine Solarpflicht sowohl für gewerbliche als auch private Wohngebäude. Solche, teils unterschiedlichen Regelungen gibt es seit 2022 schon in einigen Bundesländern. Keine Festlegungen für private Bauten gelten bislang in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen. (mit PI und Infos von vznrw)
Weitere Informationen und Details unter www.solaranlage-ratgeber.de.
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