Das Einmaleins des Mietanstiegs: Es kann nur teurer werden

Der Bund muss andere Regeln für die Berechnung des Mietspiegels aufstellen

  • Yannic Walther
  • Lesedauer: 2 Min.

Mit einem Forderungspapier wenden sich grüne Bundestagsabgeordnete und Landes-Justizminister gerade an die Bundesregierung. Sinnvolle Vorschläge stehen darin wie beispielsweise die Begrenzung von Indexmietverträgen, mit denen Mieterhöhungen an die Inflationsrate gekoppelt werden.

Auch die Mietpreisbremse, die Erhöhungen bei Neuvermietung mehr schlecht als recht begrenzt, soll verschärft, aber vor allem erst einmal verlängert werden. In laufenden Verträgen angespannter Wohnungsmärkte sollen Mieten nur noch um neun Prozent in drei Jahren statt wie bisher um 15 Prozent erhöht werden dürfen.

Müssten die Grünen nur noch Teil der Bundesregierung werden, denkt man sich. Tatsächlich blockiert FDP-Justizminister Marco Buschmann aber selbst die im Koalitionsvertrag mit SPD und Grünen verabredeten Regelungen zugunsten der Mieter.

Viel mehr wäre nötig. In die Berechnung des Mietspiegels fließen lediglich die in den vergangenen sechs Jahren neu vereinbarten oder erhöhten Mieten ein. All die Mieten, die nicht erhöht wurden, bleiben außen vor. Das hat zur Folge, dass es gar nicht so schlecht ist, wenn die günstigen Mieten bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen moderat steigen, weil sie ansonsten nicht in die Berechnung einfließen würden.

2020 wurde der Betrachtungszeitraum von vier auf sechs Jahre verlängert, die Ampel hat sieben Jahre verabredet. Umso kürzer er ist, umso besser ist das für Vermieter, weil der Mietspiegel damit näher an der derzeitigen Marktmiete wäre. Wenn der Zeitraum länger ist, profitieren Mieter.

Richtig wäre es, die Begrenzung komplett abzuschaffen. Die Mieterhöhungsmöglichkeiten mittels Mietspiegel wären dann deutlich reduziert, weil viel mehr alte Bestandsmieten einfließen würden. Das ist bei dieser Bundesregierung aber hoffnungslose Träumerei. Rangiert etwa auf dem gleichen Level an Durchschlagskraft wie Forderungspapiere.

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