Corona-Maßnahmen: Lieber vorsichtig

Wolfgang Hübner über Pandemie und Versammlungsfreiheit

Ob in den heißen Phasen der Corona-Pandemie die demokratischen Rechte unzulässig beschnitten wurden, darüber gingen die Meinungen weit auseinander. Eine Klage aus Sachsen hat es nun, mehr als drei Jahr nach Beginn der Pandemie, bis vors Bundesverwaltungsgericht geschafft. Und dieses entschied: Das Versammlungsrecht kann in Ausnahmefällen eingeschränkt werden, allerdings wohl begründet und nur so lange wie unbedingt nötig. Pauschalverbote hingegen seien unverhältnismäßig.

Es ist gut, dass der Umgang mit demokratischen Grundrechten kritisch geprüft wird. Gleichzeitig steht die Politik in der Verantwortung, Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen. Man wusste zu Beginn der Pandemie zu wenig über die Dynamik des Virus. Was aber schnell zu sehen war: dass eine relevante Gruppe egoistisch auf jeden Schutz – sei es Maske, sei es Abstand – pfeift und das als demokratischen Widerstand darstellt. Natürlich gab es behördliche Übertreibungen; etwa das Verbot, sich auf Parkbänke zu setzen. Ängstliche Vorsicht regierte zunächst. Immer noch besser, als den Leichtfertigen und Ignoranten freie Bahn zu lassen. Beim nächsten Mal entscheidet man hoffentlich angemessener.

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