Klage gegen Linkedin

Abgeordneter wehrt sich gegen Löschung seines Anti-AfD-Postings

Björn Höcke einen Nazi zu nennen, ist bei LinkedIn verpönt. Löschungen könnten aber rechtswidrig sein.
Björn Höcke einen Nazi zu nennen, ist bei LinkedIn verpönt. Löschungen könnten aber rechtswidrig sein.

Immer öfter gehen große Plattformbetreiber gegen Inhalte vor, die sich kritisch mit rechten Umtrieben befassen. Bekannt ist dies über Twitter (inzwischen X), das zuletzt in Deutschland die Accounts der Recherchegruppen »Stadtrandaktion« und »IbDoku« gesperrt hatte. Auch die Karriereplattform Linkedin ist für derartige Maßnahmen bekannt. So hatte dort etwa der Umweltaktivist Tino Pfaff den AfD-Politiker Björn Höcke als Nazi bezeichnet; der Zukunftsforscher und Podcaster Michael Carl forderte, der AfD keine Bühne mehr zu geben. Beide Postings wurden von Linkedin entfernt.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Robin Mesarosch ist ebenfalls von einer solchen Löschung betroffen und hat deshalb eine Klage gegen Linkedin eingereicht. In dem fraglichen Beitrag hatte er mehr Abgrenzung von der AfD gefordert. Zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verlangt der Politiker nun vor dem Landgericht Hechingen einstweiligen Rechtsschutz. »Meine Klage ist für die Meinungsfreiheit und alle, die ihre Stimme für unsere Demokratie erheben«, erklärt Mesarosch.

Ähnlich wie Twitter hat Linkedin den Post von Mesarosch mit Berufung auf die eigenen Community Guidelines als »Hassrede« eingestuft. Davon sei die Plattform auch auf eine Beschwerde von Mesarosch hin nicht abgerückt, schreibt die GFF. Die Löschung des sachlichen und nicht strafbaren Beitrags verletze aber die Meinungsfreiheit.

Die Kläger wollen mit dem Verfahren gerichtlich klarstellen lassen, dass Plattformen bei der Moderation von Beiträgen gegenüber ihren Nutzern grundrechtliche Maßstäbe einhalten müssen. Digitale Gewalt wie strafbare Beleidigungen oder rassistische Posts dürfen und müssen gelöscht werden, so die GFF. Beiträge jenseits dieser Schwelle müssten aber im Sinne eines freien und pluralistischen Austausches im Netz möglich sein.

Mesarosch hatte seinen Beitrag an die CDU gerichtet und gefordert, sich deutlich von jeder Zusammenarbeit mit der AfD abzugrenzen. Anlass war eine Aussage des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz, der eine Zusammenarbeit mit der rechtsextremen Partei auf kommunaler Ebene möglich nannte. Der SPD-Abgeordnete beschrieb deshalb auf Linkedin, wie die AfD in Bundestagsreden Rassismus, Hass und Hetze schüre.

»Wir müssen auch in sozialen Medien präzise benennen können, wo Gefahren für unsere Demokratie lauern und von wem sie ausgehen«, betont Mesarosch dazu. Ein solches Aufmerksammachen ist nach den Community-Richtlinien von Linkedin sogar ausdrücklich erlaubt: »Mitglieder dürfen auch tatsächliches oder vermeintlich hasserfülltes, vorurteilsbehaftetes oder diskriminierendes Verhalten anprangern, sofern solche Inhalte nicht anderweitig gegen unsere Richtlinien zu belästigenden und hetzerischen Inhalten verstoßen«, heißt es dort.

Für die Löschung von Facebook-Posts hat der Bundesgerichtshof bereits klare Kriterien aufgestellt. Diese müssten auch auf Linkedin übertragbar sein, so die GFF. Im Beitrag von Mesarosch sei keine Herabwürdigung erkennbar, dieser erfülle also nicht das Kriterium eines »hasserfüllten« Posts.

Die GFF hatte in der Vergangenheit bereits zweimal gegen willkürliche Löschungen durch Plattformen geklagt: Facebook hatte die gesamten Seiten der konzernkritischen NGO Goliathwatch und der Filmwerkstatt Düsseldorf grundlos gesperrt. Im Fall von Goliathwatch urteilte das Oberlandesgericht Hamburg, dass eine Sperre einen sachlichen und objektiv überprüfbaren Grund verfolgen und die Nutzer vorher angehört werden müssen.

Anlässlich der neuerlichen Klage stellt die GFF klar, dass sie Löschungen im Internet nicht grundsätzlich ablehne. Sie setze sich mit einem eigenen Entwurf für ein Digitales Gewaltschutzgesetz dafür ein, »dass tatsächliche Hassrede und digitale Gewalt effektiv bekämpft werden«.

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