Reparieren statt wegwerfen

Um Rohstoffe zu sparen und Müll zu vermeiden, sollen Geräte nach dem Willen der EU künftig einfacher repariert werden können.

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 3 Min.

Gibt es bald ein »Recht auf Reparatur«? Wenn es nach der EU-Kommission geht, soll es demnächst »einfacher und kostengünstiger werden, Waren reparieren statt sie ersetzen zu lassen«. Die Kommission hatte bereits im März dieses Jahres einen entsprechenden Vorschlag auf den Weg gebracht, der nun von EU-Parlament und Rat angenommen werden muss. »Reparatur ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, das Modell der Wegwerfgesellschaft ad acta zu legen, das für unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft so schädlich ist«, so der damalige Kommissions-Vize Frans Timmermans bei der Vorstellung des Entwurfs.

Die Kommission will, dass Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Garantie Reparaturen anbieten müssen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen Anspruch auf Reparatur gegenüber Herstellern haben, wenn die Produkte wie Waschmaschinen oder Fernseher »nach EU-Recht technisch reparierbar sind«. So sollen »Hersteller angeregt werden, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln«, hofft die Kommission. Brüssel will dafür eine »Matchmaking-Reparaturplattform« im Internet schaffen, um »die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufern instandgesetzter Waren in ihrer Region zu ermöglichen«. Über eine App soll es also möglich sein, die nächstgelegene und auch günstigste Werkstatt zu finden.

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Die Mehrheit will reparieren

Umfragen geben der Kommission recht: Laut Eurobarometer sind 79 Prozent der EU-Bürger*innen der Meinung, dass Hersteller verpflichtet sein sollten, die Reparatur von digitalen Geräten oder den Austausch ihrer Einzelteile einfacher zu gestalten, und 77 Prozent würden ihre Geräte eher reparieren als sie ersetzen. Doch die Realität sieht anders aus, wie die grüne EU-Parlamentarierin Anna Cavazzini betont: »Nur 22 Prozent der kaputten Ware wird tatsächlich repariert.« Grund seien mangelnde Reparierbarkeit oder fehlender Reparaturservice. Zudem entscheide sich ein Drittel der Verbraucher*innen »aufgrund zu hoher Reparaturkosten gegen eine Reparatur«. Auch im Vorschlag der Kommission steckt so ein Kostendeckel. Demnach müssen die Verkäufer Reparaturen anbieten, »es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz«. Das könnte in der Praxis dazu führen, dass Reparaturen mit Verweis auf die Kosten abgelehnt werden.

Die geplante Richtlinie ist Teil des »Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft«, der den Umbau der EU von einer linearen zu einer kreislauforientierten Wirtschaft vorantreiben soll. Laut Aktionsplan soll etwa das Design von Produkten verbessert werden, damit diese so langlebiger und besser recycelbar werden. Noch immer scheitert etwa das Recycling von Plastikabfällen daran, dass die Hersteller verschiedene Materialien oder Kunststoffarten zu einer Verpackung verbinden.

Die Ziele des Aktionsplans sind ehrgeizig, aber nicht ambitioniert genug. In einem ersten Entwurf des Aktionsplans hatte die Kommission noch das Ziel formuliert, den materiellen Fußabdruck der EU, also die Rohstoffnutzung pro Kopf, bis 2030 zu halbieren. »Dieses Ziel ist aber aus der finalen Version gestrichen worden«, kritisiert der Naturschutzbund Nabu und verweist auf die Tatsache, dass »die Recyclinginfrastruktur nicht so schnell ausgebaut« werde, »wie unser Rohstoffverbrauch ansteigt«. Auch angesichts dieses Umstands kommt dem »Recht auf Reparatur« also eine große Bedeutung zu.

Thüringen ist hier übrigens Vorreiter. Interessierte können dort einen Zuschuss für die Reparatur ihrer Haushaltsgeräte beantragen. Bis zu 100 Euro »Reparaturbonus« schießt die rot-rot-grüne Landesregierung hinzu, wenn Bürger*innen Toaster oder Waschmaschinen reparieren lassen, anstatt sie einfach zu entsorgen.

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