Verbot der Artgemeinschaft: Orientierungslos gegen den Rechtsruck

Sebastian Weiermann über das Verbot der Artgemeinschaft

Es ist sicher nicht verkehrt, dass die Artgemeinschaft verboten wurde. Der völkische Verein diente als Vernetzungsort und Ideologieverstärker für die extreme Rechte in Deutschland. Der Mörder von Walter Lübcke war genauso Mitglied wie NSU-Unterstützer. Bundesinnenminister*innen hätten den Verein seit Jahrzehnten verbieten können. An seiner nationalsozialistischen Ausrichtung gibt es keinen Zweifel. Zweifel kann man hingegen am Zeitpunkt des Verbots haben. Die Verbotsverfügung datiert vom 4. August. Erst jetzt wurde das Verbot mit den Durchsuchungen vollzogen. Kurz vor der Wahl in Hessen. Gute Publicity für Nancy Faeser, die sich den Kampf gegen rechts auf die Fahnen geschrieben hat.

In diesem Kampf wirkt das Verbot allerdings recht hilflos. Die Artgemeinschaft wirkte vor allem in die Neonazi-Szene selbst. Sie zu verbieten ändert wenig daran, dass die AfD mit ihren stramm rechten Parolen immer mehr Zustimmung erhält und den politischen Diskurs dominiert. Eine Nazigruppe zu verbieten ist einfach; sich zum Beispiel in Fragen des Asylrechts nicht von AfD und CDU treiben zu lassen, fällt Nancy Faeser offensichtlich schwer. Dabei würde gerade das helfen, das gesellschaftliche Klima nicht weiter zu versauen.

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