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Tarifbindung im Sinkflug
Mit einem Maßnahmenkatalog will der Deutsche Gewerkschaftsbund dagegen halten
»Insgesamt hätten Beschäftigte in Deutschland rund 60 Milliarden Euro mehr in der Tasche, wenn es eine flächendeckende Tarifbindung geben würde«, sagte Stefan Körzell, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes, am Montag zur neuen Kampagne des Gewerkschaftsbundes. Damit will der DGB die Tarifbindung in Deutschland stärken. Durch die niedrige Tarifbindung entgingen auch den Sozialversicherungsträgern Einnahmen von rund 43 Milliarden Euro, erklärte Körzell am Montag. Zudem würden Bund, Ländern und Kommunen über 27 Milliarden Euro an Einkommenssteuern entgehen. »Der volkswirtschaftliche Schaden durch Tarifflucht ist enorm«, fasste die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi die Zahlen zusammen.
Ohne Tarifvertrag verdienen Arbeiter*innen im Schnitt jährlich rund 3000 Euro netto weniger als diejenigen mit Tarifvertrag, erläuterte Körzell. Dabei verwies er auf erhebliche Unterschiede zwischen Ost und West. Während Arbeiter*innen im Osten ohne Tarifbindung knapp 4000 Euro im Jahr weniger verdienen als ihre Kolleg*innen mit Tarifvertrag, sind das im Westen etwa 3000 Euro.
Auch darüber hinaus ist die Tarifbindung im Osten deutlich geringer, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht: Während mit 48 Prozent knapp die Hälfte der Beschäftigten in den alten Bundesländern keinen Tarifvertrag hat, waren es im Osten 55 Prozent, die nicht nach Tarif bezahlt würden. Insgesamt ist die Tarifbindung in Deutschland seit Jahrzehnten stark rückläufig: Hatten 2022 noch rund 41 Prozent der Arbeiter*innen einen Tarifvertrag, waren das vor 25 Jahren noch weit über 70 Prozent.
Mit seiner Kampagne und einem umfassenden Forderungskatalog will der DGB hier nun gegensteuern. So bekräftigte Fahimi am Montag ihre Forderung danach, dass tarifvertragliche Regelungen auch nach Ausgründungen fortwirken sollen. Zudem will sie ein Tariftreuegesetz: Öffentliche Aufträge und Wirtschaftsförderung dürften nach dem Willen der DGB-Vorsitzenden nur noch an Unternehmen vergeben werden, die an einen Tarifvertrag gebunden sind. Die Bundesregierung erarbeitet hierzu gerade einen entsprechenden Entwurf.
Auch soll es dem DGB zufolge künftig leichter werden, sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen zu erlassen. Schon jetzt kann das Bundesarbeitsministerium einen Tarifvertrag in einer Branche für allgemeinverbindlich erklären, wenn der Tarifausschuss dies mit einer Mehrheit beschließt. Da der aber paritätisch besetzt ist, geschieht dies bislang nur in Ausnahmefällen, wie aus Zahlen des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht. Eine Reform soll die Hürden hierfür zukünftig senken, erklärte Fahimi.
Das Problem ist aus Sicht der Gewerkschaften drängend. Denn Unternehmen würden laut DGB zunehmend versuchen, die ohnehin rückläufige Tarifbindung weiter zu unterlaufen. Ein besonderer Dorn im Auge des DGB sind dabei Betriebe, die zwar Mitglied in den Unternehmensverbänden sind, sich aber der Tarifbindung entziehen. Darum fordert der DGB ein Verbot von diesen sogenannten OT-Mitgliedschaften (ohne Tarifbindung). Denn die Unternehmen profitierten so einerseits von der Mitgliedschaft in den Lobbyverbänden, entzögen sich aber andererseits ihrer Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten.
Doch sowohl die Forderung nach geringeren Hürden für Allgemeinverbindlichkeitserklärungen als auch ein Verbot von OT-Mitgliedschaften halten die Kapitalverbände für verfassungswidrig: Laut Grundgesetz handelten die Sozialpartner, unabhängig vom Staat, die jeweils geltenden Tarifverträge aus, betont etwa der Unternehmensverband Gesamtmetall. Dies würde durch ein stärkeres Eingreifen von Seiten des Arbeitsministeriums beschädigt.
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Und auch eine Mitgliedschaft in Unternehmensverbänden ohne Tarifbindung sei aus Sicht von Gesamtmetall grundsätzlich durch die Koalitionsfreiheit gedeckt. Denn die umfasse eine sogenannte negative Koalitionsfreiheit, erklärt der Metallverband Gesamtmetall. »Das beinhaltet die Möglichkeit, sich bestehenden Koalitionen nicht anzuschließen, bestehende Tarifverträge nicht anzuwenden oder einen Tarifträgerverband zu verlassen«, unterstreicht der Verband. Diese Einschätzung hat auch das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil im Jahr 2010 bestätigt.
Den Einwänden vonseiten der Unternehmensverbände begegnete Fahimi am Montag damit, dass die Koalitionsfreiheit zwar keine Verpflichtung beinhalte, einem Verband beizutreten. Doch eine Mitgliedschaft verpflichte zu Tarifverhandlungen, ist sie überzeugt. Dabei hänge die Verbindlichkeit der Ergebnisse nicht am Willen des einzelnen Unternehmens. »Ob ein Tarifvertrag gilt, hängt an der Frage, ob wir den Tarifvertrag erkämpfen und dafür haben wir das Instrument des Streiks in der Hand«, betonte Fahimi bemüht kämpferisch.
Allerdings deuten die Forderungen des DGB auch vor dem Hintergrund sinkender Mitgliedszahlen eher auf eine Position der Schwäche. Deshalb flankierte die DGB-Chefin ihre Forderung nach staatlichen Eingriffen zur Stärkung der Tarifbindung mit derjenigen nach einem digitalen gewerkschaftlichen Zugangsrecht zu Unternehmen. Vor allem in digitalen Berufen mit einem hohen Homeoffice-Anteil ist es für Gewerkschaften meist schwierig, mit den Beschäftigten in Kontakt zu treten. Teilweise liegt die Tarifbindung dort bei nur knapp 16 Prozent. Mit einem digitalen Zugangsrecht zu den E-Mail-Adressen der Beschäftigten soll der Erstkontakt der Gewerkschaften erleichtert werden. Zudem sollen Bonuszahlungen für Gewerkschafter*innen die Mitgliedschaft attraktiver machen.
Unterstützung für den Vorstoß des DGB kam am Montag auch von der Linkspartei, die ihren Antrag zur Stärkung der Tarifbindung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales vorgestellt hat. Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linkspartei, Pascal Meiser, erklärte dazu auf nd-Anfrage: »Immer mehr Unternehmen entziehen sich durch Tarifflucht ihrer sozialen Verantwortung und verschaffen sich so Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten, die nach Tarif zahlen.« Die Stärkung der Gewerkschaften und die Erhöhung der Tarifbindung sei daher von zentraler Bedeutung.
Hierfür sei zwingend auch die Mindestlohnrichtlinie der Europäischen Union umzusetzen, heißt es sowohl im Antrag der Linkspartei als auch im Forderungskatalog des DGB. Die sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat, in dem die tarifvertragliche Abdeckung unter 80 Prozent liegt, einen Aktionsplan zu erstellen habe. Da Deutschland mit rund 40 Prozent deutlich darunter liegt, fordert auch Fahimi zügiges Handeln von der Bundesregierung: »Sie hat für die Vorlage nur noch ein Jahr Zeit«, mahnte Fahimi mit Blick auf die in der EU-Richtlinie festgelegte Frist an.
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