Mietwohnungen: Keine Beleuchtung, keine Antworten

Linke-Abgeordneter empört über angebliche Unzuständigkeit für Berliner Wohnungsbaugesellschaften

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 4 Min.

Der Berlin-Friedrichshainer Wahlkreisabgeordnete Damiano Valgolio ist aufgebracht. Grund ist eine Antwort, beziehungsweise eher Nicht-Antwort von Staatssekretärin Britta Behrendt (CDU) aus der Umwelt- und Verkehrsverwaltung auf eine Schriftliche Anfrage des arbeits- und wirtschaftspolitischen Sprechers der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus.

»Anstatt einfachste Sachverhalte im Sinne der Mieter in der Karl-Marx-Allee aufzuklären und darauf hinzuwirken, dass Missstände abgestellt werden, erklärt sich der Senat für ›nicht zuständig‹ für die landeseigenen Wohnungsunternehmen«, sagt Valgolio. »Das ist absurd, offensichtlich rechtswidrig und eine politische Bankrotterklärung.« Selbstverständlich sei der Berliner Senat dafür zuständig, dass Missstände bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen abgestellt werden.

Was war passiert? Valgolio hatte sieben Fragen zu einem Thema formuliert, das die Mieterinnen und Mieter der Karl-Marx-Allee 71–83 umtreibt. Es handelt sich um den 2019 rekommunalisierten Block C-Nord, der nun der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag gehört. Die vorhandene Beleuchtung entlang des Wegs an der Rückseite des Häuserblocks ist bereits geraume Zeit außer Betrieb, außerdem wurde der Weg im vergangenen Winter teilweise gar nicht oder nur schlecht geräumt.

Das ist ein Unfallrisiko für die teilweise hochbetagten Menschen, die dort wohnen. Valgolio wollte auch wissen, warum die Denkmalschutzbehörde die Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer an der Vorderseite der Karl-Marx-Allee 79 ablehnt.

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Die lapidare, von Staatssekretärin Britta Behrendt unterzeichnete Antwort lautet: »Das benannte Grundstück befindet sich im Privatbesitz der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, sodass eine Zuständigkeit des Senats nicht gegeben ist.« Auch bei den Wegen handele es sich nicht um gewidmetes öffentliches Straßenland, sondern um Privatwege.

Offensichtlich ist die Anfrage senatsintern an die falsche Verwaltung geleitet worden. Korrekte Ansprechpartnerin wäre zunächst die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewesen, die wiederum die Fragen zur Beantwortung an die Gewobag hätte weiterleiten müssen. Es sah sich jedoch niemand bemüßigt, den offenkundigen Fehler zu korrigieren.

Selbstverständlich ist der Senat zuständig und auskunftspflichtig. Er ist verpflichtet, Missstände bei landeseigenen Unternehmen abzustellen und muss das verbriefte Fragerecht der Abgeordneten erfüllen, nötigenfalls indem Informationen bei dem landeseigenen Unternehmen eingeholt werden. Geregelt ist das in Artikel 45 der Landesverfassung.

Jenseits des Ärgers über die Unverfrorenheit des Senats hat Damiano Valgolio vor allem ein Anliegen: »Es muss schnellstens dafür gesorgt werden, dass die Wege auf der Rückseite der Karl-Marx-Allee wieder beleuchtet werden. Insbesondere ältere Menschen können sich dort in der dunklen Jahreszeit nicht sicher bewegen.«

Es ist nicht das erste Mal, dass der schwarz-rote Senat Schriftliche Anfragen nach Ansicht der Opposition unzureichend beantwortet. Der Abgeordnete Julian Schwarze (Grüne) hatte kürzlich eine ganze Latte von Nachfragen auf eine sehr übersichtliche Antwort der Verwaltung von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) nachgelegt. Es ging um die Haltung Giffeys zur künftigen Entwicklung des Molkenmarkts und um die Stiftung Mitte Berlin, die bekanntlich massiv für eine historisierende Bebauung trommelt, die die sozialen und ökologischen Zielsetzungen für das künftige Quartier torpedieren würde.

Schwarze verweist in seinen Nachfragen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2017 zur Stärkung des Auskunftsrechts von Abgeordneten. Dort habe das Gericht klargestellt, dass die Nichtbeantwortung von parlamentarischen Anfragen gegen das Grundgesetz verstoße. Die Regierung habe dem Parlament gegenüber alle Informationen mitzuteilen, über die sie verfügt oder die sie »mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann«. Eine Antwort dürfe nur in sehr engen Grenzen verweigert werden, etwa wenn Grundrechte Dritter betroffen sind oder das Staatswohl gefährdet sei.

Die Nachfragen förderten Erstaunliches zutage. Hieß es zunächst, dass es keine Gespräche zwischen Stiftung Mitte Berlin und dem aktuellen Senat gegeben habe, lautete die Antwort dann: »Die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen meldeten nach einer erneuten Abfrage jeweils ein Treffen mit Vertreter*innen der ›Stiftung Mitte Berlin‹.« Ohne Penetranz wäre das nicht ans Licht gekommen.

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