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- Nach Urteil aus Göttingen
Filmt die Lügenpolizei!
Matthias Monroy zur Falschaussage einer Hannoveraner Beamtin
Der Staatsgewalt ist nicht zu trauen: Das Göttinger Amtsgericht sprach einen Aktivisten frei, gegen den Beamte einer Polizeieinheit aus Hannover ein Bußgeld verhängt hatten – und dafür ein falsches Wortprotokoll von Lautsprecherdurchsagen vorlegten.
Das Urteil ist wichtig, weil es zeigt, dass auch die Polizei Un- oder Halbwahrheiten verbreitet, sogar vor der Justiz. Erst durch den Richterspruch ist es möglich, dass sich die Beamten dafür verantworten müssen – sofern die Ermittlungen nicht von ihren ermittelnden Kollegen oder der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, was leider allzuoft geschieht.
Die Polizei verfügt in der hiesigen Demokratie über das Gewaltmonopol und muss deshalb unter besonderer Beobachtung stehen. Mit der heutigen Verbreitung von Handykameras ist dies problemlos möglich. Immer öfter verhindern die Beamten jedoch das Filmen von Einsätzen mit der Androhung von Anzeigen unter fadenscheinigem Vorwand. Nach dem Göttinger Urteil muss es deshalb – wie von der gleichnamigen Kampagne verschiedener Gruppen aus Berlin postuliert – heißen: Go film the police!
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