24 000 Schuss Polizeimunition vermisst

Brandenburger Landesrechnungshof weist auf dubiose Ausgaben bei Polizei und Landessportbund hin

  • Matthias Krauß
  • Lesedauer: 4 Min.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Schuldenbremse bringt nicht allein den Bundeshaushalt durcheinander, sondern wird seine Auswirkungen auf Brandenburg nicht verfehlen. Bei der Präsentation des Jahresberichtes sagte der Landesrechnungshofpräsident Christoph Weiser am Montag in Potsdam, auch das »Brandenburg-Paket« mit einem Umfang von zwei Milliarden Euro könnte vom Landesverfassungsgericht als in Teilen verfassungswidrig eingestuft werden. Wieder einmal listet der Jahresbericht zum Teil unglaubliche Verstöße der Ministerialbürokratie bei der Verwendung von Steuergeldern auf.

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass über 4700 Schuss Polizeimunition fehlen, weil ihr Einsatz bei einem Wettbewerbsschießen schlicht nicht plausibel gemacht werden konnte, dies aber so abgerechnet wurde. Nun haben Recherchen des Landesrechnungshofs (LRH) ergeben, dass der Verbleib von insgesamt 24 000 Schuss ungeklärt ist, darunter Luftdruck-Munition, aber auch 9-Millimeter-Pistolen-Munition. LRH-Direktor Thomas Kersting sprach davon, dass bei vier Wettbewerben im Polizeischießen der Verbrauch von 34 200 Schuss ausgewiesen worden sei, nachvollziehbar glaubhaft aber höchstens der Verbrauch von unter 10 000 Schuss gemacht werden könne. Dafür habe der LRH die Bestätigung eines Fachmanns. Das zuständige Innenministerium habe zunächst den Vorwurf zurückgewiesen, inzwischen aber selbst »erhebliches Aufklärungsinteresse« an diesem »unerklärlichen Munitionsverbrauch« bekundet. Kersting ergänzte: »Meines Wissens ist die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden.«

Von Waffen ging es zu Kindern. Kommen Privatschulen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, auch Kinder aus einkommensschwachen Elternhäusern aufzunehmen? Das hatte sich der LRH gefragt. Eine Untersuchung legt zumindest Zweifel nahe. Laut Direktor Kersting veröffentlichen 29 von 70 überprüften »freien« Schulen im Internet keine Angaben zu den von ihnen verlangten Schulgeldern. Diese Intransparenz »könnte Familien aus unteren und mittleren Einkommensebenen von einer Bewerbung abhalten«.

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Erneut im Fokus: die renommierte Berlin Brandenburg International School (BBIS) in Kleinmachnow, die sich auf dem Gelände der einstigen SED-Parteischule eingerichtet hat. Sie fordert zwar bei einem Haushaltseinkommen bis 30 000 Euro wirklich nur geringe Beiträge von den Eltern, langt jedoch bei mittleren Einkommen um die 55 000 Euro und erst recht bei hohen Einkommen umso stärker zu. Laut Bericht werden Schulgelder in Höhe von »weit über 500 Euro« fällig. Als bundesweiten Richtwert gibt Kersting fünf Prozent vom Haushalts-Nettoeinkommen als Obergrenze für das Schulgeld des jeweiligen Kindes an. Bei der BBIS habe dieser Wert Ende 2022 »beim Dreifachen gelegen«.

Das Verwaltungsgericht Potsdam habe festgestellt, dass die Schulgelder dieser Eliteschule »seit ihrer Gründung« gegen das im Grundgesetz verankerte »Sondierungsverbot« verstoßen. Der Landesrechnunghof sendet eine klare Botschaft an das Bildungsministerium, das hier die Aufsicht hat: Die Behörde solle endlich die Einhaltung des Sondierungsverbots durchsetzen oder die Genehmigung für diese Schule kassieren. Auch wenn es sich bei der BBIS um ein »Aushängeschild des Landes« handelt, wie LRH-Präsident Weiser sagte.

Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht des Bildungsministeriums nimmt der LRH auch im Falle des Landessportbundes (LSB) wahr. Weiser sprach von einem »bunten Strauß an Rechtsverstößen«. Im Bericht gerügt werden unter anderem die Höhe der dort gezahlten Gehälter für »zahlreiche« Beschäftigte. Sie würde gegen das sogenannte Besserstellungsverbot verstoßen, dem zufolge Beschäftigte des Landessportbundes als Zuwendungsempfänger nicht bessergestellt werden dürfen als vergleichbare Landesbeschäftigte.

Als weitere gravierende Verstöße werden aufgelistet: Vorstandszulagen zwischen 900 und 2000 Euro monatlich, Fahrkostenzulagen, Zulagen zur Altersvorsorge, zu Versicherungen, Internet- und Telefonnutzung. Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass vier leitende Beschäftigte des Sportbundes gleichzeitig in Geschäftsführungen von LSB-Tochtergesellschaften tätig sind. Auf die Frage nach Genehmigung dieser Nebentätigkeit und der dabei veranschlagten Arbeitszeit sei weder vom Ministerium noch dem Sportbund eine Antwort eingetroffen, wohl aber eine Klageandrohung. Ferner kritisiert wurden Reisen zu den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro, bei denen die Funktionäre Partner zu ermäßigten Preisen mitnehmen konnten.

Zwei Tage zuvor hatte der LSB-Vorstandsvorsitzende Andreas Gerlach auf dem Landessporttag auf die Vorwürfe reagiert. In einigen Kritikpunkten habe man mit den Kontrolleuren Übereinkunft erzielt, andere Fragen seien offengeblieben, sagte er. In wieder anderen Fragen »bleibt es bei den unterschiedlichen Meinungen, aber das ist normal«. Gerlach zeigte sich enttäuscht davon, dass »unsere Auffassungen dazu ignoriert worden sind«.

Ferner listet der Bericht Mängel beim Wolfsmanagement auf und sieht die Richtlinie für ein Landärzte-Stipendium »unzureichend umgesetzt«. Der Neubau einer Straße auf einem Deich in Breese in der Prignitz ist für den Rechnungshof nicht einleuchtend. Weiterhin wird das Agrar- und Umweltministerium dafür gerügt, dass es dabei zugeschaut habe, wie die Stiftung Naturschutzfonds Unsummen an Geld anhäufe, weil bei Eingriffen in die Natur von den Verursachern Ersatzzahlungen geleistet werden müssen. Dieses Geld sei aber nicht für Naturschutzmaßnahmen im Land ausgegeben worden, sodass sich 64 Millionen Euro angesammelt hatten. Dazu passt die Meldung von vergangener Woche, wonach sich das Land mit dem Nachpflanzen von Alleebäumen in großem Rückstand befindet.

Der nächste Jahresbericht wird Ende 2024, also nach der Landtagswahl präsentiert, sagte Rechnungshofpräsident Weiser. Er selbst werde aber zu diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand sein.

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