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RBB-Staatsvertrag: Kein Geld für neue Regeln
Der Medienausschuss in Berlin stimmt dem neuen Rundfunk-Staatsvertrag zu – und lässt Intendantin Ulrike Demmer um Unabhängigkeit fürchten
Die Novellierung des Staatsvertrags ist so gut wie beschlossen. Doch mit den geplanten Änderungen zeigt sich Ulrike Demmer, Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), unzufrieden. »Dieser Staatsvertrag macht den RBB nicht schlanker und besser, er macht unsere Arbeit aufwendiger und auch teurer«, sagt Demmer am Mittwochvormittag bei einer letzten Anhörung im Medienausschuss des Abgeordnetenhauses.
Für Kritik von Seiten des RBB sorgt unter anderem die geplante Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für Berlin und für Brandenburg, die von 30 auf 60 Minuten am Tag erhöht werden soll. Plan ist, mit der verlängerten exklusiven Sendezeit einer Benachteiligung Brandenburgs entgegenzuwirken.
»Es ist mir ein echtes Anliegen, den RBB gut und vernünftig aufzustellen für lokale Berichterstattung«, sagt Demmer. Die Vorgabe greife jedoch in die Programmautonomie ein, fordere zusätzliche finanzielle Mittel und erschwere die Entwicklung junger Formate. Beispielsweise habe etwa der Südwestrundfunk jüngst seine Sportformate für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zusammengelegt, um Mittel für drei Fußball-Podcasts in der Region freizumachen.
Genauso müsse auch der RBB in Zukunft die Möglichkeit haben, in nicht-lineare Programme zu investieren. »Das ist ein Schritt in die mediale Vergangenheit und nicht in die Zukunft«, kritisiert Demmer. Die geplante Festschreibung sei »nicht generationengerecht«.
Ebenfalls im neuen Staatsvertrag festgesetzt ist eine feste Anzahl von sieben statt bisher vier Regionalbüros des RBB, samt deren Standorte. Demmer beziffert die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten auf 400 000 im Jahr. »Ich würde lieber in Menschen investieren als in Infrastruktur«, merkt die Intendantin an. Der Sender sei derzeit generell nicht in der Lage, mehr Kosten zu stemmen.
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Für Ärger sorgen auch zwei neue Stellen, die in der Führungsebene des RBB vorgesehen sind: Landesbeauftragte, jeweils für Berlin und Brandenburg, sollen künftig für die Programmleitung zuständig sein und vom Rundfunkrat gewählt werden. Auch hier warnt Demmer vor erhöhten Kosten – und spricht von einer Gefahr für die Unabhängigkeit des Rundfunks. Eine Verfassungsbeschwerde bereitet der RBB eigenen Angaben zufolge noch nicht vor. Zunächst soll geprüft werden, ob sich der Staatsvertrag im Rahmen der Rundfunkfreiheit bewegt.
Zustimmung in Sachen Landesbeauftragte erhält Demmer von Christoph Reinhardt, dem Vorsitzenden der RBB-Freienvertretung. Bei deren Einführung handele es sich um einen Eingriff in die Autonomie des Rundfunks: »Das ist ein Problem auch für uns Praktiker.« Reinhardt befürchtet, die Maßnahme werde zu überflüssigem bürokratischem Aufwand führen.
Positiv beurteilt der Vertreter freier Mitarbeiter*innen beim RBB, dass nun auch Freiberufler den Personalrat mitwählen dürfen. »Das ist eine große Anerkennung«, erklärt Reinhardt. Trotzdem blieben etliche Gleichstellungsprobleme beim Sender zwischen Festangestellten und freien Mitarbeiter*innen, für die nach wie vor kein Kündigungsschutz gelte. Auch die Honorarstruktur beim RBB sei nach wie vor »schreiend ungerecht«.
Staatssekretär Florian Hauer (CDU) hingegen weist die rechtlichen Bedenken zurück. Es sei bedauernswert, dass der RBB eventuelle rechtliche Schritte in Aussicht stelle und so »ein Damoklesschwert« über die politische Debatte im Ausschuss hänge. Zudem sei eigenen Berechnungen zufolge nicht davon auszugehen, dass der Staatsvertrag mehr Kosten für den Sender verursachen werde. Am Donnerstag wird das Abgeordnetenhaus den Staatsvertrag voraussichtlich beschließen.
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