Gesetzlosigkeit im Mittelmeer

Matthias Monroy über das Ausschiffen von Geflüchteten in Libyen

Libyen ist kein sicherer Hafen für Geflüchtete. Erinnert sei dazu nur an einen Bericht deutscher Diplomaten von 2017, der libyschen Gefängnislagern »KZ-ähnliche Verhältnisse« attestierte. Daran hat sich nichts geändert. Deshalb ist es völkerrechtswidrig, wenn Handelsschiffe wie nun die »Vos Triton« Geflüchtete nach Libyen zurückbringen. In Neapel wurde vor zwei Jahren der Kapitän des Handelsschiffs »Asso Ventotto« wegen einer derartigen Straftat zu einem Jahr Haft verurteilt.

Zuständig für eine solche Verfolgung ist der Flaggenstaat der Schiffe. Dass nun der Kapitän der »Vos Triton« in Großbritannien vor Gericht kommt, ist angesichts der harten Migrationsabwehr des Landes nicht zu vermuten. Aber auch deutsche Reeder wie die Hamburger Firma Opielok gehen nach derartigen Pushbacks straffrei aus. Dabei verbietet das deutsche Strafrecht nach Paragraf 221 eine »Aussetzung« von Schutzsuchenden.

Um hier ein Exempel zu statuieren, braucht es zunächst eine Anzeige und eine Staatsanwaltschaft, die ermitteln will. Doch auch in Deutschland fehlt hierzu der Verfolgungswille.

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