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Bahnfahrt mit Bewegungsmelder
Die französische Eisenbahn testet Verfahren zur vermeintlich intelligenten Überwachung
Die französische Eisenbahngesellschaft SNCF hat zwischen 2017 und 2021 mindestens 19 verschiedene Verfahren zur Verbesserung der Videoüberwachung erprobt. Weitere, ähnliche Tests erfolgten ab 2022. Darüber berichtete das Internetmagazin Mediapart vergangene Woche in einer Reportage. Mithilfe von Algorithmen und künstlicher Intelligenz soll die Technik demnach gesuchte Personen oder gefährliche Situationen automatisch erkennen und einen Alarm ausgeben. Den Pilotprojekten hat die französische Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten (CNIL) ihre Zustimmung gegeben.
Laut Mediapart verfügt die SNCF über 17 000 Kameras in Bahnhöfen und 45 000 weiteren in ihren Zügen. Die Tests erfolgten nicht flächendeckend, sondern an großen Bahnhöfen unter anderem in Paris, Lyon und Marseille. Für die verschiedenen Projekte hat die Eisenbahngesellschaft Technik in- und ausländischer Marktführer genutzt, darunter von den französischen Konzernen Thales und Atos. Weitere Tests erfolgten laut Mediapart 2017 in Caen in Nordfrankreich mit einer Anwendung der Firma Briefcam aus Israel. Das Verwaltungsgericht bewertete den Einsatz dieser Software nachträglich als einen schweren und offensichtlich rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre.
Auch eine umstrittene Anwendung der israelischen Firma Anyvision – 2021 in Oosto umbenannt – wurde getestet. Ihre Überwachungssoftware kann angeblich Personen anhand ihres Gangs oder ihrer Kleidung in Videodaten wiederfinden. Hochrangige Mitarbeiter von Anyvision hatten zuvor wichtige Posten beim israelischen Militär und dem Auslandsgeheimdienst inne. Der Microsoft-Konzern beschloss nach einer Recherche zum Einsatz von Anyvision-Technik im Westjordanland, seine Anteile an dem Unternehmen wieder zu verkaufen.
Dieses Jahr findet in Frankreich die Olympiade statt, vorher hat das Parlament im Mai 2023 das umstrittene Gesetz »Olympische Spiele« verabschiedet. Bis 2025 erlaubt es die Erprobung und den Einsatz bis dahin verbotener Technik. Die Gesichtserkennung gehört entgegen ursprünglichen Plänen nicht dazu, dafür haben unter anderem landesweite Proteste und der Einspruch der Datenschutzbehörde gesorgt. Jedoch dürfen die Polizei, die Gendarmerie sowie die SNCF bei Sport- und Kulturveranstaltungen mithilfe intelligenter Kameras versuchen, unbeaufsichtigtes Gepäck, Massenbewegungen und das Tragen einer Waffe zu erkennen.
Zehn der erprobten Verfahren wurden von der SNCF mit einem Leistungsniveau von weniger als 50 Prozent bewertet. Auch die an den Tests beteiligte »Direktion für Sicherheitsunternehmen und -partnerschaften und Waffen« des Innenministeriums sieht die Ergebnisse skeptisch, insbesondere was das Erkennen von Waffen betrifft. »Die beiden implementierten Lösungen haben in allen Testszenarien unbefriedigende Ergebnisse gezeigt, mit Erkennungsraten von fast null und Dutzenden von Fehlalarmen«, wird die Behörde zitiert.
Ebenfalls 2017 hatte auch die Deutsche Bahn zusammen mit der Bundespolizei Tests mit Soft- und Hardware zur Videoüberwachung begonnen. Am Berliner Bahnhof Südkreuz kam dabei auch Gesichtserkennung verschiedener Anbieter zum Einsatz. Wie die SNCF erprobte die Deutsche Bahn auch Anwendungen von Anyvision und Briefcam aus Israel. Bahn und Polizei bewerteten das Projekt als erfolgreich, Kritiker hingegen verwiesen auf eine hohe Rate »falscher Treffer«. Hunderte Menschen könnten demnach jeden Tag als vermeintlich gefährlich identifiziert und von der Polizei behelligt werden.
Nach den Tests mit Biometrie-Software wollten Bahn und Bundespolizei am Südkreuz weitere Technik zur Erkennung gefährlicher Situationen ausprobieren. Von Interesse waren die automatisierte Entdeckung unbeaufsichtigter Gegenstände und des Betretens verbotener Bereiche sowie die Zählung und Nachverfolgung von Personen. Noch vor dem Start stoppte der Bahnvorstand das Vorhaben Anfang 2019. Der »Wirtschaftswoche« erklärte ein Konzernsprecher, man wolle drängendere Baustellen abarbeiten.
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