Bahnstreik - Verliehener Genosse Lokführer

Eine Leiharbeitsfirma soll die Arbeitsbedingungen für Bahn-Beschäftigte verbessern

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 4 Min.

Es war zweifellos ein Paukenschlag. Anfang Juni 2023 gab die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) nach monatelanger geheimer Vorbereitung die Gründung einer Genossenschaft bekannt. Die Fair Train e.G. bietet ihren Mitgliedern Festanstellungen als Triebfahrzeugführer auf der Basis eines im September zwischen der GDL und der Genossenschaft abgeschlossenen Haustarifvertrags an.

Daraufhin erteilte die Bundesagentur für Arbeit der Genossenschaft die Erlaubnis, im Geschäftsbereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig zu werden. Die Angestellten können also an Eisenbahnverkehrsunternehmen verliehen werden, wobei der genossenschaftliche Tarifvertrag greift.

Nun ist es zwar nichts Neues, dass Gewerkschaften eigene Wirtschaftsunternehmen gründen und betreiben. Und ohnehin treten sie auch in ihrem eigenen Apparat längst als Arbeitgeber auf. Zudem hat die Gründung gewerkschaftlicher Genossenschaften, etwa im Bau-, Wohnungs-, Handwerks- und Konsumbereich, eine lange Tradition.

Aber die Gründung einer gewerkschaftlichen Leiharbeitsfirma in Form einer Genossenschaft ist ein Novum. Denn im Prinzip haben die Gewerkschaften die Beschäftigungsform stets abgelehnt und auf reguläre Verträge in den Unternehmen gedrängt, in denen die Leiharbeiter eingesetzt werden.

Die Arbeitnehmerüberlassung durch dafür zugelassene Unternehmen ist längst ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes. Im Jahr 2022 waren über 800 000 Erwerbstätige als Leiharbeiter beschäftigt. Und für einige von ihnen gibt es mittlerweile auch verbindliche Tarifverträge. Allerdings liegen die oft deutlich unter dem tariflichen Niveau von Stammbelegschaften.

Umgekehrt ist es insbesondere in Bereichen mit eklatantem Fachkräftemangel: So können Pflegefachkräfte, Hebammen und medizinisches Personal in Leiharbeitsfirmen teilweise mit höheren Vergütungen und auch besseren Arbeitsbedingungen als die Stammbelegschaften rechnen.

Darauf setzt also die GDL mit ihrer Genossenschaft im Schienenverkehr, in dem auch Leiharbeitsfirmen seit einer geraumen Weile aktiv sind. Besonders Lokführer werden mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt ein rares Gut bleiben.

Die Gewerkschaft könnte vor diesem Hintergrund gute Tarifabschlüsse durchsetzen, teilweise sogar ohne Arbeitskämpfe. So hat die GDL in der laufenden Tarifrunde mit zwei großen privaten Schienenverkehrsbetreibern, Netinera und Go Ahead, Vereinbarungen erzielt. Neben einer Lohnerhöhung um 420 Euro pro Monat und einer Inflationsprämie von 3000 Euro beinhalten die auch die Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter in drei Stufen von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich.

Letzteres lehnt der Marktführer Deutsche Bahn AG nach wie vor kategorisch ab. Sie operiert dabei mit dem seit 2015 bestehenden Tarifeinheitsgesetz. Danach besitzt die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in den jeweils zum Konzern gehörenden Betrieben die Tarifmacht. Und das ist in der Regel die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG, die Teil des DGB ist. Deren aktueller Tarifabschluss sieht aber keine Absenkung der Arbeitszeit mit Lohnausgleich vor.

Die Folge ist ein höchst uneinheitlicher tarifpolitischer Flickenteppich. Denn ein möglicherweise von der GDL bei der Bahn erkämpfter Tarifabschluss würde nur in 19 der 71 betroffenen Bahnbetriebe gelten. Und das, obwohl sie bei Lokführern, die fast alle im Schichtdienst arbeiten, einen Organisationsgrad von rund 80 Prozent hat. Das heißt konkret, dass etwa ein GDL-Lokführer bei DB-Regio Mitte und Ost von der Absenkung der Wochenarbeitszeit profitieren würde, seine Kollegen bei der Berliner S-Bahn aber nicht.

Und genau an diesem Punkt setzt die Fair Train e. G. an. Wenn der Konzern den GDL-Mitgliedern ihre Tarifabschlüsse verweigere, dann werde man »der DB eben die Lokführer entziehen«, sagte der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky anlässlich der Gründung der Genossenschaft.

Die DB scheint diese Drohung ernstzunehmen. Sie hat eine Feststellungsklage beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingereicht. Der GDL soll auf diesem Weg generell die Tariffähigkeit abgesprochen werden, da sie bei Fair Train als Arbeitgeber mit sich selbst einen Tarifvertrag geschlossen habe, um Einfluss auf die Tarifverhandlungen bei der Bahn zu nehmen. Dies verletze das Prinzip der »Gegnerunabhängigkeit«, argumentiert der Konzern.

Da die GDL mit der genossenschaftlichen Leiharbeitsfirma unbekanntes Terrain betritt, ist indes nicht mit einer baldigen Gerichtsentscheidung zu rechnen. Vielmehr zeichnet sich eine langwierige juristische Auseinandersetzung über mehrere Instanzen ab.

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