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Zeugin nicht erschienen: Görli-Prozess ist geplatzt
Das Verfahren ist ausgesetzt und die Haftbefehle gegen die drei Angeklagten aufgehoben
Am Tag fünf ist zunächst alles vorbei im Prozess zu einer mutmaßlichen Vergewaltigung im Görlitzer Park. Das Landgericht Berlin setzte das Verfahren am Donnerstag aus – und hob die Haftbefehle gegen die drei Angeklagten auf. Ohne die Zeugenaussage des mutmaßlichen Opfers könne nicht verhandelt werden. »Neuer Termin von Amts wegen. Das kann etwas länger dauern«, sagte der Vorsitzende Richter Thilo Bartl.
Angeklagt sind drei Männer im Alter von 22 und 23 Jahren. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihnen besonders schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und besonders schweren Raub vor. Laut Anklage sollen die Männer mit somalischer und guineischer Staatsangehörigkeit am frühen Morgen des 21. Juni 2023 ein Ehepaar überfallen und die damals 27 Jahre alte Frau vergewaltigt haben.
Dass der Prozess nun zunächst gescheitert ist, liegt vor allem daran, dass die wichtigste Zeugin vergangenen Montag nicht vor Gericht erschien. Die Frau tritt in dem Verfahren auch als Nebenklägerin auf, ist aber inzwischen wieder in ihrer Heimat Georgien. Sie habe sich überfordert gefühlt, erklärte ihr Anwalt Roland Weber ihre Abwesenheit. Die Frau habe über ihren Anwalt aber klar ihre Bereitschaft erklärt, im Rahmen einer Videovernehmung auszusagen, sagte Richter Bartl. Nach Angaben von Weber will sie sich über die Deutsche Botschaft Tiflis vernehmen lassen.
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Die bisherigen Aussagen der Zeugin seien »in Kernpunkten nicht widerspruchsfrei«, sagte Richter Bartl. Da es sich um eine zentrale Zeugin handele, will das Gericht nun ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen stellen. Ein Ergebnis sei frühestens in sechs Monaten zu erwarten.
Nach derzeitigem Stand besteht aus Sicht des Gerichts kein dringender Tatverdacht gegen die drei Angeklagten – darum wurden die Haftbefehle aufgehoben. Die Männer würden noch am Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassen werden, hieß es. Nach den Ermittlungen handelt es sich bei den drei Männern um abgelehnte Asylbewerber.
Im Fokus stand seit Prozessbeginn ein kurzes Handyvideo, das einer der Angeklagten damals im Park aufgenommen haben soll. Verteidiger erklärten, dass den Bildern zufolge sexuelle Handlungen freiwillig erfolgt sein könnten. Vom Gericht hieß es dazu, nach vorläufiger Würdigung sei auf dem Video nicht zu erkennen, dass Oralverkehr erzwungen worden sei.
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