Eine Kita-Vermögensabgabe

Gebühren für die Kinderbetreuung sind nicht per se abzulehnen

In einem Berliner Sandkasten habe ich Abstand von der Haltung genommen, dass die Kita-Gebühren überall abgeschafft werden sollten und nicht nur in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Ein Vater erzählte mir, dass er gut verdiene und dazu bereit sei, einen entsprechenden Beitrag für die Kita zu bezahlen. Dass Bildung generell nichts kosten solle, sei für ihn nachrangig. Diese Haltung, auf der er geradezu beharrte, fand ich bemerkenswert.

Tatsächlich sind die Mittel für die Kitas knapp. Das Gute-Kita-Gesetz und das Kita-Qualitätsgesetz reichen nicht aus, um die Betreuungsmängel zu beheben. Wenn nun wohlhabende Familien einen Beitrag dafür leisten, dann erscheint dies nur pragmatisch. Wichtig ist allerdings, dass einkommensschwache Familien von den Gebühren ausgenommen werden, was seit 2019 der Fall ist. Mit einer guten sozialen Staffelung können Kita-Beiträge so etwas wie eine Vermögensabgabe sein, die an einen Zweck gebunden ist. Das würde mehr Akzeptanz schaffen als eine allgemeine Reichensteuer.

Die Spannbreite bei den Kita-Gebühren in Deutschland ist groß. Je nach Wohnort kann der Kita-Besuch kostenlos sein oder aber es fallen mehrere hundert Euro im Monat an. In Einzelfällen können es bei außergewöhnlich hohen Einkommen der Eltern auch mehr als 1000 Euro sein. Das geht aus einer Auswertung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Betrachtet wurden landesrechtliche Regelungen und Gebührenordnungen von 82 Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern. dpa/nd

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