Zwangsarbeit für Geflüchtete – im Osten bald Realität

Auch SPD-Arbeitsminister Heil hält Beschäftigungspflicht »im Einzelfall« für richtig. Pro Asyl spricht von »Ausbeutung«

Für nur 80 Cent die Stunde sollen Geflüchtete künftig in einigen Landkreisen Arbeiten müssen.
Für nur 80 Cent die Stunde sollen Geflüchtete künftig in einigen Landkreisen Arbeiten müssen.

Sollten Asylbewerber zur Arbeit gezwungen werden? Genau darüber wird zurzeit in Deutschland diskutiert. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte der »Bild«-Zeitung jüngst, er halte eine Arbeitspflicht für Asylbewerber im Einzelfall für sinnvoll. In Thüringen und Sachsen könnten entsprechende Vorhaben, Geflüchtete zur Arbeit für 80 Cent pro Stunde zu verpflichten, schon bald Realität werden. Asylverbände üben scharfe Kritik an den Plänen.

»Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht« erklärte Heil am Donnerstag. Im Einzelfall möge es auch sinnvoll sein, Menschen während der langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigten. Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration werde so allerdings nicht gelingen. 

Angestoßen wurden die Diskussion durch ein Vorhaben des ostthüringischen Saale-Orla-Kreises, wo Asylbewerber schon ab März zu vier Stunden Arbeit am Tag verpflichtet werden sollen. Für nur 80 Cent pro Stunde müssen die Geflüchteten Aufgaben wie Grünschnittarbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.

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Die grundsätzliche Entscheidung zur Einführung einer Arbeitspflicht habe der Kreistag bereits im September 2023 und damit lange vor seiner Wahl zum Landrat getroffen, wie Christian Hergott (CDU) erklärte. Dem Antrag der Union hatten damals auch Kreistagsmitglieder der SPD zugestimmt.

Grundlage ist eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz, wie ein Sprecher des Saale-Orla-Kreises am Dienstag mitteilte. Darin heißt es in Paragraf 5 wörtlich: »Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.« Dies gilt aber derzeit für gemeinnützige Tätigkeiten für Bewohner von Sammelunterkünften, für die sie mit 80 Cent pro Stunde entlohnt werden.

Auch in Sachsen könnten Geflüchtete künftig zur Arbeit gezwungen werden. Ein entsprechendes Pilotprojekt in Bautzen werde durch das Ausländeramt seit Januar vorbereitet, teilte der Landkreis mit. Im Verfahren befindliche und geduldete Asylsuchende sollen demnach zu Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern verpflichtet werden. Ähnliche Projekte gebe es bereits in den Gemeinschaftsunterkünften.

Möglich sei dies durch das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz, durch das jetzt die rechtliche Möglichkeit bestehe, entsprechende Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Bis zur Umsetzung sind laut Landkreis noch viele Fragen zu klären, ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor. Das »Abschiebegesetz« wurde Anfang Februar vom Bundesrat gebilligt. Es umfasst rund 40 Einzelmaßnahmen, unter anderem zu Abschiebeverfahren und Ausreisepflicht von Menschen ohne Bleiberecht.

Der sächsische Landkreistag begrüßt die Möglichkeiten durch das neue Gesetz. Man freue sich über die Erleichterungen, teilte Referent Benjamin Lange auf Anfrage mit. »Die sächsischen Landkreise haben sich stets für die Möglichkeit ausgesprochen, Asylbewerber zur Arbeit heranzuziehen.« Dies steigere aus ihrer Sicht einerseits die Integration und könne andererseits die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich verbessern, so Lange.

Landkreistagspräsident Reinhard Sager hatte in der Migrationsdebatte bereits im Oktober eine Arbeitspflicht gefordert. »Wer gesund ist und nicht gehandicapt ist, muss arbeiten. Eine Arbeitspflicht muss her«, sagte er damals der »Bild«-Zeitung. Dabei sei es egal, ob es sich beispielsweise um gemeinnützige Arbeit oder eine Arbeit in der Gastronomie handele. In dieser Woche sagte er der »Bild«: »Die finanzielle Unterstützung vom Staat darf nicht bedingungslos sein. Wer sich über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhält, muss einer Arbeit nachgehen.«

Die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, hat einen Vorstoß zur Arbeitspflicht für Flüchtlinge zurückgewiesen. »Die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten in Unterkünften ist schon seit Jahren rechtlich möglich, wird aber von den Kommunen eher zurückhaltend genutzt«, sagte Nahles am Donnerstag in Nürnberg. Sie sei von der Forderung des Landkreistagspräsidenten Sager überrascht gewesen.

Der Sächsische Flüchtlingsrat sieht das Argument, die Pflicht öffne Asylsuchenden den Weg in den Arbeitsmarkt, kritisch: »Diese Jobs sind nicht wirklich dienlich für den Einstieg in den Arbeitsmarkt«, sagte Sprecher Dave Schmidtke. Eine Qualifizierung finde nicht statt, es bestehe kein Zusammenhang mit bisheriger Arbeitserfahrung oder Ausbildung. Zudem würden die bestehenden Angebote bereits jetzt angenommen, es mangele nicht an Motivation.

Auch Tareq Alaows, fluchtpolitischer Sprecher von Pro Asyl übte am Donnerstag scharfe Kritik an den Vorhaben. »Es ist rassistisch und menschenverachtend, zu suggerieren, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien, die man jetzt zur Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen zu 80 Cent pro Stunde verpflichten müsse – während viele von ihnen schlichtweg nicht arbeiten dürfen.« Statt politischer Stimmungsmache gegen Geflüchtete, sollten endlich alle Arbeitsverbote für Geflüchtete und die Duldung-light-Regelung aufgehoben werden – ein bisher nicht erfülltes Versprechen des Koalitionsvertrags der Ampel, so Alaows. Mit Agenturen

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