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BVG in Berlin: E-Scooter-Verbot ab 1. Mai
BVG verbietet motorisierter Tretroller, die S-Bahn Berlin nicht
Geborstene Fenster, pechschwarze Rußspuren auf dem eigentlich schneeweißen Wagen der Metro Madrid – verursacht hatte das Brandinferno der defekte Akku eines E-Scooters, der sich während der Fahrt im Oktober 2023 entzündet hatte. Bereits vorher war Ähnliches in London, Barcelona und weiteren Städten passiert.
Auch in Deutschland sind sich Verkehrsbetriebe der Gefahr bewusst. Die Hamburger Hochbahn verbannte die Elektro-Tretroller bereits im August 2023 aus ihrem U-Bahnnetz. Im März verhängten mehrere Verkehrsbetriebe großer Städte in Nordrhein-Westfalen ein Mitnahmeverbot, München folgte am 2. April. Ab 1. Mai werden auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Verbotsclub dabeisein.
Im März wollte die BVG auf Anfrage von »nd« noch nicht bestätigen, die Mitnahme von E-Scootern bald verbieten zu wollen. Ein Sprecher teilte lediglich mit: »Angesichts der VDV-Empfehlung prüfen wir das Thema intensiv. Sofern es zu neuen Regelungen kommt, informieren wir die Fahrgäste natürlich rechtzeitig.« Nun ist es so weit. Ab 1. Mai wird die Mitnahme von E-Tretrollern in allen Bahnhöfen und Fahrzeugen verboten.
Der VDV, der Verband deutscher Verkehrsunternehmen, hatte Ende Februar eine Pressemitteilung herausgegeben, in der er empfahl, »E-Tretroller von der Beförderung in Bussen und Bahnen auszuschließen«.
»Dadurch, dass die in Elektrokleinstfahrzeugen verbauten Akkus bislang keinem ausreichenden Sicherheitsstandard unterliegen, besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, die in der Regel explosionsartig ablaufen«, erklärt Ronald Juhrs, Geschäftsführer Technik und Betrieb bei den Leipziger Verkehrsbetrieben und Vorsitzender des VDV-Betriebsausschusses. Das Verbot solle mindestens so lange gelten, bis die verbauten Akkus einen ausreichenden Sicherheitsstandard erfüllen. Derzeit wird an einer entsprechenden Norm gearbeitet.
Basis der Empfehlung sind zwei brandschutztechnische Bewertungen eines unabhängigen Gutachterunternehmens. Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllten.
Gerade außerhalb der Innenstadt und im ländlichen Raum nutzen Pendler gerne die Flitzer für die sogenannte letzte Meile zum Haltepunkt. Zusammengeklappt können sie (mit einer Nenndauerleistung von unter 500 Watt) kostenlos als Handgepäck in Bahnen und Bussen mitgenommen werden. Eine Alternative wären Klappräder, für die eine vergleichbare Regelung gilt.
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Brände von Lithium-Ionen-Akkus sind tückisch, da sie nur mit speziellen Mitteln oder sehr großen Mengen von Wasser gelöscht werden können. Außerdem entstehen im Brandfall extreme Temperaturen bis 1000 Grad Celsius. Brände in Tunneln haben immer wieder katastrophale Auswirkungen mit vielen Toten und Verletzten.
Auch der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg beschäftigt sich mit dem Thema. »Die internationalen und bundesweiten Vorfälle im Zusammenhang mit der Mitnahme von Elektrofahrzeugen beobachten wir sehr aufmerksam. Zum Umgang mit einem möglichen Sicherheitsrisiko bei der Mitnahme von E-Tretrollern befinden wir uns gegenwärtig mit allen Beteiligten in Diskussion«, sagte VBB-Sprecher im März Joachim Radünz zu »nd«.
Der zweite große Nahverkehrsbetrieb der Hauptstadt, die S-Bahn Berlin GmbH, hegt allerdings keine Verbotspläne. »Nach jetzigem Stand bleibt die Mitnahme von E-Tretrollern in den Zügen der S-Bahn Berlin weiterhin möglich«, erklärte ein Sprecher im März auf Anfrage von »nd«. Vor wenigen Tagen wiederholte er das gegenüber der »Berliner Morgenpost«.
Der Berliner Fahrgastverband Igeb will bei dem Thema keine Kleinstaaterei. »Es sollte da keine unterschiedliche Handhabung zwischen S-Bahn und BVG geben«, sagt Verbandssprecher Jens Wieseke zu »nd«. »Wenn die S-Bahn die Dinger weiter akzeptieren will, hat die BVG halt Pech gehabt.«
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