Palästinenser wollen Israel-Waffenexporte stoppen

Rüstungs-Anfragen aus Israel werden von der Bundesregierung mit höchster Priorität behandelt. Palästinenser ziehen vor Gericht

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Berlin. Mit einem Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht wollen deutsche Anwälte im Auftrag von Palästinensern in Gaza die Genehmigung von Kriegswaffenexporten nach Israel stoppen. Die Juristen fordern eine sofortige Einstellung der Lieferungen aus Deutschland, wie es am Freitag in einer Mitteilung hieß. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang des Antrags. Dessen Ziel sei es, der Bundesregierung künftige Exporte von Waffen zu untersagen. Bereits erteilte Genehmigungen sollten widerrufen werden. Wann das Berliner Gericht über das Verfahren entscheide, sei noch offen, so der Sprecher. Das Gericht ist zuständig für das Verfahren, weil die Bundesregierung ihren Sitz in Berlin hat.

Die Antragsteller begründeten ihr Vorgehen gegen die Bundesregierung damit, dass Grund zur Annahme bestehe, dass die Waffen für Völkerrechtsverletzungen wie Völkermord und Kriegsverbrechen eingesetzt würden. Die Regierung müsse jedoch das Recht auf Leben schützen.

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr Rüstungsexporte im Wert von 326,5 Millionen Euro an Israel genehmigt – den größten Teil davon nach dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023. Darunter waren 3000 tragbare Panzerabwehrwaffen sowie 500 000 Schuss Munition für Maschinengewehre, Maschinenpistolen oder andere voll- oder halbautomatische Schusswaffen.

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Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen forderte am Freitag ein Ende von Waffenlieferungen an Israel. Dies sei notwendig, »um weitere Verletzungen von internationalem humanitärem Recht und Menschenrechtsverletzungen zu verhindern«, hieß es in einer Resolution, die das Gremium in Genf annahm.

Deutschland stimmte gegen den Text. Er erwähne die islamistische Hamas nicht, spreche Israel das Recht auf Selbstverteidigung ab und enthalte Vorverurteilungen gegen Israel, argumentierte die deutsche Botschafterin Katharina Stasch. Insgesamt lehnten sechs Länder die Resolution ab. Sie wurde von 28 Ländern unterstützt, dreizehn Länder enthielten sich der Stimme. Resolutionen des Menschenrechtsrates sind Aufforderungen; das Gremium hat keine Möglichkeiten, ihre Durchsetzung zu erzwingen. dpa/nd

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