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Stirbt der Zombie jetzt wirklich?
Matthias Monroy zum angeblichen Ende der Vorratsdatenspeicherung
2006 begann das Bündnis »Freiheit statt Angst« die Mobilisierung gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Proteste brachten damals Zehntausende auf die Straße – eine solche Bewegung für Datenschutz hatte die deutsche Gesellschaft seit der Volkszählung 1987 nicht gesehen. Nach 18 Jahren und mehreren Urteilen hoher Gerichte soll der beispiellose Angriff auf die private Kommunikation nun endgültig Geschichte sein: Die Ampel-Koalition habe sich auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren geeinigt, heißt es. FDP-Justizminister Marco Buschmann konnte sich demnach gegen seine SPD-Kontrahentin Nancy Faeser im Innenministerium durchsetzen. Im häufig als Gegensatz verstandenen Begriffspaar wird die Freiheit also höher gewichtet als die Sicherheit.
Die Einigung wäre ein Erfolg im Kampf für Grundrechte wie jenes auf Schutz personenbezogener Daten oder der Privatsphäre. Aber der Teufel liegt im Detail. Zunächst muss ein Quick-Freeze-Verfahren vom Kabinett beschlossen werden. Dann braucht es eine Änderung im Telekommunikationsgesetz und Mehrheiten im Parlament. Auch ist unklar, ob nicht durch die Hintertür doch Fristen drohen, wonach die Anbieter Verbindungsdaten zwar nicht wie einst geplant für vier Wochen, aber dennoch länger als die derzeit üblichen, wenigen Tage aufheben müssen. Denn Sicherheitsfanatiker haben de facto recht, wenn sie klagen, man könne nur einfrieren, »was bildlich gesprochen schon im Kühlschrank drin ist«. Deutlich wird: Den Zombie Vorratsdatenspeicherung für tot zu erklären, ist verfrüht.
Kontext: Die Ampel-Koalition hat sich auf eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Dies gaben die Regierungsfraktionen am Mittwoch bekannt. Die Vorratsdatenspeicherung war unter anderem vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt worden und ist zurzeit ausgesetzt, stattdessen kommt nun das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Bei diesem Vorgehen können die Ermittlungsbehörden relevante Daten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Wenn sich im Verlauf der Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler darauf zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die Übermittlung an die Behörden müssen gerichtlich angeordnet werden. Die Ampel-Regierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag bereits vereinbart, die Vorratsdatenspeicherung so auszugestalten, »dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können«. AFP/nd
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