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Rondenbarg-Prozess: Definiere »Schwarzer Block«

Renommierter Gutachter im Rondenbarg-Prozess attestiert Staatsanwältin »sehr wilde Theorie«

  • Matthias Greulich
  • Lesedauer: 4 Min.
Standen im Juli 2017 nicht ganz so still: Schwarz gekleidete Polizisten anlässlich einer Demonstration zum Rondenbarg-Prozess im Januar in Hamburg.
Standen im Juli 2017 nicht ganz so still: Schwarz gekleidete Polizisten anlässlich einer Demonstration zum Rondenbarg-Prozess im Januar in Hamburg.

An Freitagmorgen waren alle Stühle des schmalen Zuschauerraums im Sitzungssaal 288 des Hamburger Landgerichts besetzt. Gehört wurde der Bremer Professor Sebastian Haunss, ein renommierter Gutachter zu den G20-Protesten, derentwegen zwei verbliebene Personen angeklagt sind. Die große Strafkammer erhofft sich von der Einvernahme »sozialwissenschaftlichen Sachverstand«, so die Vorsitzende Richterin Sonja Boddin.

Haunss hatte an einem groß angelegten Forschungsprojekt zur Gewalt im Kontext der G20-Proteste 2017 in Hamburg teilgenommen, der Abschlussbericht trägt den Titel »Eskalation«. Im »Elbchaussee-Verfahren«, bei dem drei von fünf Angeklagten 2020 zu Haftstrafen verurteilt wurden, war er bereits Gutachter, nun geht es um den »Rondenbarg-Komplex«.

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Am frühen Morgen des 7. Juli 2017 waren in unterschiedliche Farben gekleidete Gruppen in ebenfalls unterschiedliche Richtungen aus einem Protestcamp am Hamburger Volkspark aufgebrochen. Eine Gruppe bestand aus etwa 200 Personen, der die zwei Angeklagten angehörten. »Das war der schwarze Finger«, so Haunss. In einem Gewerbegebiet, das weit entfernt vom Gipfelgeschehen in den Messehallen liegt, wurde die Gruppe an der Schnackenburgallee von der Polizei aufgehalten. Die Beamten setzen von hinten Wasserwerfer ein, weshalb die Gruppe in den benachbarten Rondenbarg abbog, wo sie von einer Polizeieinheit aus Brandenburg erwartet wurde. 14 Demonstrierende waren dort beim Einsturz eines Geländers verletzt worden, einige von ihnen schwer.

Richterin Boddin hatte im März erklärt, dass sie das »polizeiliche Einschreiten« am Rondenbarg für unverhältnismäßig hält. Verhandelt wird seitdem nur noch über das Geschehen an der Schnackenburgallee. »Es ist sehr strittig, was passiert ist«, so Boddin über die Beweisaufnahme, die seit zwölf Prozesstagen andauert und bis Juni dauern könnte.

Gutachter Haunss erklärt, dass man am Rondenbarg, anders als an der Elbchaussee, nicht von einem »Schwarzen Block« sprechen könne. »Das ist bei diesem konkreten Geschehen gar nicht der richtige Begriff«, so Haunss. Nur aus der schwarzen Kleidung, die die Demonstrierenden am Rondenbarg überwiegend trugen, könne man überhaupt nichts schließen. Der Wissenschaftler sieht darin vielmehr eine »Fünf-Finger-Taktik«, wie sie auch andernorts beim G20-Protest angewendet wurde: Das Ziel war, von den weit entfernten Protestcamps in kleineren Gruppen in Richtung Innenstadt zu gelangen, um den Gipfel zu stören. Für alle Teile der farblich unterschiedlich gekleideten Finger galt der Anfang 2017 veröffentliche Aktionskonsens, den Haunss vor Gericht auszugsweise vorliest. »Von uns wird keine Eskalation ausgehen«, heißt es darin.

Ein Polizist berichtete als Zeuge von Steinwürfen gegen seine Einheit aus Eutin, der zehn bis 20 Sekunden gedauert habe. Glasscheiben an Bushaltestellen seien zerstört worden, Pyrotechnik und Böller an der Schnackenburgallee durch Protestierende zum Einsatz gekommen. Andere polizeiliche Zeugen konnten sich daran allerdings nicht mehr erinnern. Ein Zivilbeamter gab zu Protokoll: »Sehe ich eine Straftat, schreibe ich sie in mein Merkbuch. Aber in meinem Merkbuch stand nichts.« Eine Beamtin, die der Soko Schwarzer Block angehörte, sagte aus, dass die Glasscheiben der fraglichen Bushaltestellen am 10. Juli nach ihren Informationen noch heil gewesen seien, erst einen Tag später seien »entglaste Haltestellen« gemeldet worden.

Unstrittig ist, dass die beiden Angeklagten dort persönlich keine Straftaten begangen haben. Ihnen wird in der Anklage vorgeworfen, einen »Unterstützungsrahmen« gebildet zu haben, aus dem heraus Straftaten begangen worden seien. Sie sollen wegen Landfriedensbruchs verurteilt werden, weil es sich nicht um eine durch das Grundgesetz geschützte Demonstration handele, so die Staatsanwaltschaft.

Da sich die Vorwürfe des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und der Bildung einer bewaffneten Gruppe im Verlauf der Verhandlung pulverisiert haben, betont die Staatsanwaltschaft, dass die Rondenbarg-Gruppe für Außenstehende durch ihr schwarzes Outfit bedrohlich wirken wollte.

»Es war sicher nicht schlaueste Idee, sich schwarz anzuziehen«, räumt der Gutachter ein. Aber allein aus der schwarzen Kleidung Gewaltbereitschaft abzuleiten, gehe nicht. Es ergebe aus Sicht der Demonstrierenden auch nicht wirklich Sinn, sehr weit vom Ziel entfernt die Konfrontation zu suchen. Die Annahme der Staatsanwältin, ob die Gruppe am Rondenbarg möglicherweise Polizeikräfte binden wollte, hält Haunss für »eine sehr wilde Theorie«.

Zum Abschluss wurde der Protestforscher um die Bewertung eines Videos gebeten, das die Demonstrierenden auf der Schnackenburgallee zeigt. Ob es bedrohlich sei, sei spekulativ, dazu könne aus wissenschaftlicher Sicht nichts gesagt werden. »Aus meiner Sicht zeigt das Video eine schwarz gekleidete Gruppe, die eine Straße entlanggeht.«

Rechtsanwalt Adrian Wedel kommentierte nach einem bemerkenswerten Prozesstag gegenüber »nd«: »Heute hat sich gezeigt, dass die These der Staatsanwaltschaft, es habe sich um einen sogenannten schwarzen Block gehandelt, nicht haltbar ist.«

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