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Ahrflut: Keine Konsequenzen

Sebastian Weiermann zur juristischen Nicht-Aufarbeitung der Flut im Ahrtal

Jürgen Pföhler wird sich nicht vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat bekannt gegeben, dass sie die Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler einstellt. Pföhler wird vorgeworfen, den Katastrophenalarm viel zu spät ausgelöst zu haben. Die große Frage bleibt: Sind Menschen gestorben, weil der Landrat nicht gehandelt hat?

Die Staatsanwaltschaft sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass ein Gerichtsverfahren Erfolg haben könnte. Das kann richtig sein; allerdings gab es massive Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft. Eine öffentliche Verhandlung hätte gezeigt, dass um Konsequenzen gerungen wird. So bleibt ein unklares Bild: Wie ist die Entscheidung gefallen, was steht in den Akten und wieso übernimmt niemand die Verantwortung? Das haben die Flutopfer nicht verdient. Ein Gerichtsverfahren hätte mit einer Einstellung enden können. Es hätte den Opfern aber die Möglichkeit gegeben, sich als Nebenkläger*innen direkt an der Aufklärung zu beteiligen.

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