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Klage im Fall von Hussam Fadl abgewiesen
Im Zivilprozess auf Schmerzensgeld hat das Landgericht die Klage der Witwe des von der Polizei Erschossenen abgewiesen.
Rund siebeneinhalb Jahre, nachdem Hussam Fadl vor einer Geflüchtetenunterkunft in Moabit von der Polizei erschossen wurde, ist die Witwe des Erschossenen, Zaman Gatea, mit einer Klage gegen das Land Berlin gescheitert. Das Landgericht Berlin hat ihre Forderungen zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage der dpa mitteilte. Gründe konnte die Sprecherin zunächst nicht nennen. Gatea hatte das Land auf Schmerzensgeld und Entschädigung für den Unterhaltsausfall für ihre 10, 14 und 15 Jahre alten Kinder verklagt.
Die Anwältin der Witwe, Beate Böhler, sagte zu »nd«, sie habe von der Entscheidung aus der Presse erfahren, das Urteil liege ihr noch nicht vor. »Ich finde, dass das eine Entscheidung ist, die bei dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht zu erwarten war.« Man werde das Urteil sehr sorgfältig prüfen und gegebenenfalls in Berufung gehen.
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Die Richterin, die am Mittwoch die Klage abgewiesen hat, hatte vor knapp vier Jahren bereits den Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) für das Verfahren abgewiesen. PKH kann nur gewährt werden, wenn das entsprechende Gericht zur Einschätzung kommt, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Nach Beschwerde hatte das Kammergericht Berlin, das auch in einem Berufungsverfahren zuständig wäre, entschieden, dass die Klägerin doch PKH bekommen sollte. »Ich kann mir also vorstellen, dass das Kammergericht die Sache anders bewerten könnte.«, so Böhler weiter.
Am 27. September 2016 war die Polizei zu einer Geflüchtetenunterkunft in Moabit gerufen worden, weil ein Bewohner die Tochter von Fadl sexuell missbraucht hatte und von anderen Bewohnern festgehalten wurde. Nach dessen Festnahme lief Fadl auf den Täter zu, der sich entweder schon in oder noch vor einem Polizeiwagen befand. Dann fielen vier Schüsse, einer verletzte Fadl tödlich.
Die Schützen behaupteten, Fadl sei mit einem Messer auf den Täter zugestürmt. Bis auf die Schützen selbst hat bisher kein*e Zeug*in bestätigt, ein Messer gesehen zu haben, auch nicht andere eingesetzte Polizist*innen. Auf einem als Beweismittel geführten Messer waren keine Fingerabdrücke Fadls festgestellt worden. Die Ermittlungen im Strafverfahren wurden bisher alle eingestellt, ein Klageerzwingungsverfahren läuft noch. mit dpa
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