Berliner Umweltverbände gegen Schneller-Bauen-Gesetz

Naturschutzorganisationen kritisieren ersten Entwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Nachdem am 10. April die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen ersten Entwurf des sogenannten Schneller-Bauen-Gesetzes vorgelegt hat, kritisieren sechs Umweltverbände diesen in einer gemeinsamen Stellungnahme. Verschiedenen Verbänden hatten den Entwurf mit einer Stellungnahmefrist von zwei Wochen bekommen. Schon diese »unüblich kurze Frist« bemängeln die Verbände.

Mit diesem Gesetzespaket soll, wie der Name sagt, das Baugeschehen in Berlin beschleunigt werden. Dafür sollen 41 Änderungen an neun Gesetzen vorgenommen werden. Der Senat hat sich eigentlich das Ziel gestellt, jährlich 20 000 neue Wohnungen zu bauen, verfehlt diese Zielmarke aber konsequent. Deswegen soll der Genehmigungsprozess für Bauprojekte so gestaltet werden, dass er schneller vonstattengeht. Ein Teil der Gesetzesänderungen betrifft naturschutzrechtliche Vorgaben.

»Die geplanten Einschränkungen des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere die Verkürzung der Beteiligungsfrist für die Naturschutzverbände durch das Gesetz sind der falsche Weg. Dadurch wird es keine einzige Wohnung mehr oder schneller in Berlin geben«, sagte Manfred Schubert, Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz. Künftig sollen Naturschutzverbände nur noch zwei Wochen Zeit für eine fachliche Stellungnahme haben, wenn es Ausnahmen beim Störungsverbots für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten geben soll.

Die Verbände kritisieren außerdem, dass Ersatzmaßnahmen nicht mehr binnen zweier Jahre erfolgen müssen, beispielsweise wenn für gefällte Bäume innerhalb eines Bauprojekts an einer anderen Stelle neue Bäume gepflanzt werden sollen. Bauprojekte würden so kaum schneller fertiggestellt, ohnehin schon komplizierte Kontrollmaßnahmen weiter erschwert, so die Verbände. Kritisiert werden auch Ausnahmen beim Biotopschutz.

Positiv bewerten die Naturschutzorganisationen hingegen, dass in Zukunft Artenschutzmaßnahmen vor Erteilung einer Baugenehmigung geprüft werden sollen. Auch die geplante Verpflichtung für Bauherrn, ab 50 Wohneinheiten sowie bei Schulen und Kitas Bauantragskonferenzen durchzuführen, loben die Verbände, mahnen allerdings an, bei diesen sowohl die betroffene Öffentlichkeit als auch Naturschutzverbände zu beteiligen.

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