Gericht stellt Verfahren gegen 35 internationale Helfer ein

Keine Beweise für »Erleichterung der illegalen Einreise« und »Spionage«

Ein Gericht auf der Insel Lesbos in Griechenland hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen 35 Flüchtlingsunterstützer wegen unzureichender Beweise eingestellt. Das gehe aus eingesehenen Dokumenten hervor, berichtete Reuters am Dienstag. Dabei handelt es sich wohl um Papiere, die die Verteidigung erhalten hat. »Die detaillierte Untersuchung der Akten hat die Darstellung der Polizei, die reine Fiktion war, eindeutig widerlegt«, sagte Zaharias Kesses, ein Anwalt einiger der Helfer, zu Reuters.

Die 2020 gegen die Aktivisten erhobenen Vorwürfe reichten von »Spionage« bis hin zur »Erleichterung der illegalen Einreise« über Lesbos. Ermittlt wurde auch wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung sowie Unterstützung von Schleusern. Die meisten Betroffenen waren deutsche Staatsangehörige. Die anderen stammten aus Norwegen, Österreich, Frankreich, Spanien, der Schweiz und Bulgarien. Alle hatten die Tat bei ihrer Verhaftung abgestritten.

Die Ermittlungen gegen Dutzende Aktivisten basieren auf einer Operation des griechischen Geheimdienstes EYP und der Anti-Terror-Einheit mit dem Codenamen Alkmini aus dem Jahr 2020. Daran waren auch verdeckte Ermittler beteiligt, die sich als Migranten ausgaben, die von der Türkei nach Griechenlandgelangen wollten.

Die Helfer wurden verdächtigt, verschlüsselte Messaging-Apps genutzt und darüber mit Schleusern kommuniziert zu haben. Ebenfalls verdächtige Mitarbeiter eines selbst organisierten Notrufs für Migranten in Seenot hätten Informationen über Schiffe der griechische Küstenwache weitergegeben. Dabei habe es sich um Koordinaten oder Angaben zur Ausrüstung gehandelt.

Gemeint ist das Netzwerk Alarm Phone, das es sich zur Aufgabe gemacht hat Notrufe an die zuständigen Küstenwachen weiterzuleiten und in der Nähe befindliche Schiffe zur Rettung aufzufordern. Viele der Fälle dokumentiert Alarm Phone auch im Internet.

Den zuständigen Richter konnten die Anschuldigungen jedoch laut Reuters nicht überzeugen. »Es gibt nicht genügend Beweise, um die Anschuldigungen gegen die Angeklagten zu stützen«, zitiert die Agentur aus den Dokumenten.

»Dies ist jedoch nur zum Teil ein Grund zur Erleichterung, denn es unterstreicht einmal mehr, wie leicht es den Behörden fällt, strafrechtliche Ermittlungen systematisch als Strategie einzusetzen, um unerwünschten Aktivismus zu unterbinden«, kommentiert Julia Winkler von der ebenfalls betroffenen Organisation Borderline Europe das Urteil auf X.

Das Posting ist auf Geflüchtete gemünzt, die selbst als angebliche Schleuser im Gefängnis sitzen. 2022 waren laut einer Studie von Borderline Europe über 2000 Menschen wegen derartiger Vorwürfe in griechischen Gefängnissen inhaftiert. Nach einer Auswertung von 81 Verfahren aus den Jahren 2022 und 2023 hat die Organisation eine durchschnittliche Verhandlungsdauer von 37 Minuten errechnet. Die durchschnittliche Haftstrafe für die Betroffenen beträgt demnach 46 Jahre, die Geldstrafe im Schnitt 332 209 Euro.

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