WHO: Pandemie-Abkommen bleibt Ziel

Weltgesundheitsversammlung einigte sich auf Novelle der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Die Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wollen ihre Verhandlungen über ein weltweites Pandemie-Abkommen fortsetzen. Das beschlossen sie am Samstag zum Abschluss ihrer Jahrestagung, der Weltgesundheitsversammlung, in Genf. Ein solches Abkommen soll bei einer nächsten Pandemie dafür sorgen, dass die Welt besser vorbereitet ist und wichtige medizinische Güter global gerechter verteilt werden. Zumindest der Zeiplan für weitere Verhandlungen sowie ein Teilnehmerkreis wurden beschlossen.

Eigentlich hätte das Abkommen schon vergangene Woche verabschiedet werden sollen. Unter dem Eindruck der verheerenden Corona-Pandemie hatten die 194 WHO-Mitglieder gut zwei Jahre darüber verhandelt. Je länger die akute Phase der Pandemie zurücklag, desto weniger Kompromissbereitschaft zeigten die Regierungen.

Ein zweites WHO-Vorhaben für diese Konferenz war erfolgreicher: Die Länder einigten sich auf eine Aktualisierung der verbindlichen internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Dies gelang erst knapp vor Sitzungsende. Die Novelle soll in zwei Jahren in allen WHO-Mitgliedstaaten gelten.

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Auch diese Regeln sollen dafür sorgen, dass die Welt auf eine neue Pandemie besser reagieren kann. Unter anderem wurde die Definition einer gesundheitlichen Notlage schärfer gefasst. Die IGV umfassen Kriterien und Verfahren, nach denen der WHO-Generaldirektor feststellt, ob ein Ereignis eine »gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite« darstellt. Dazu zählen etwa ungewöhnlich häufiges Auftreten bestimmter Krankheiten oder Ereignisse mit grenzüberschreitender Ausbreitung.

Die IGV enthalten auch Meldepflichten der Staaten: Diese sind verpflichtet, der WHO Ereignisse zu melden, die eine potenzielle gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen könnten. In einem solchen Fall wäre die WHO ermächtigt, zeitlich begrenzte Empfehlungen auszusprechen. Die Staaten sollten dann angemessene gesundheitliche Maßnahmen ergreifen. Zudem sind die Mitgliedstaaten durch die IGV verpflichtet, Kernkapazitäten für deren Umsetzung aufzubauen, etwa sollten sie nationale Anlaufstellen benennen. In Deutschland wird die Umsetzung im IGV-Durchführungsgesetz geregelt.

Die IGV bilden also den völkerrechtlichen Rahmen der WHO zur Prävention, Erkennung und Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren und Krankheitsausbrüche. Die Vorschriften sind für alle Mitgliedstaaten bindend, wenn sie den Änderungen nicht innerhalb von zehn Monaten widersprechen. Die Änderungen konnten in der Weltgesundheitsversammlung mit einfacher Mehrheit angenommen werden, eine Ratifizierung durch Parlamente ist nicht nötig.

Während die IGV den bestehenden Rahmen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren bilden, soll das neue Pandemie-Abkommen weitergehende und verbindlichere Regelungen speziell für Pandemien schaffen. Es wäre ein neues, separates völkerrechtliches Abkommen zur Prävention, Vorsorge und Bekämpfung von Pandemien. Hierfür wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitgliedstaaten nötig, und diese müssten das Abkommen auch ratifizieren, damit es für sie rechtlich bindend wird.

Auf der WHO-Tagung wurde zudem das neue Arbeitsprogramm für die Jahre 2025 bis 2028 beschlossen. Es soll die gesundheitlichen Auswirkungen von Megatrends angehen, darunter Klimawandel, alternde Bevölkerung und Migration. Berücksichtigt werden sollen dabei auch gesundheitliche Auswirkungen von Fortschritten in Wissenschaft und Technik. Mit Agenturen

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