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Anklage gegen »Mönch von Lützerath« erhoben
Aktivist aus Frankreich soll nach Polizei-Parodie vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht in Erkelenz Anklage gegen einen Franzosen erhoben, den sie für den »Mönch von Lützerath« hält. Dem 28-Jährigen Loïc S. werden Angriffe auf Vollzugsbeamte und Körperverletzung bei der Räumung des Braunkohledorfes Lützerath im Januar 2023 vorgeworfen. Dabei ging die Polizei mit Gewalt gegen Besetzer des Dorfes und Proteste vor.
Der vermummte und mit einer Kutte bekleidete Klimaaktivist hat bei der Räumung im Schlamm feststeckende Polizisten veralbert. Zuvor hatte einer der Beamten sein Schild mit der Aufschrift »Lützi bleibt« hinter die Polizeireihen geworfen. Daraufhin schubste der Kuttenträger den Polizisten zweimal um. Diese in Videos festgehaltene Szene brachte Menschen weltweit zum Schmunzeln.
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Die Anklageschrift gegen S. liegt dem »nd« vor. Demnach habe S. zusammen mit 15 000 Personen eine Absperrung betreten, die »eine Stürmung Lützeraths durch die Demonstranten« verhindern sollte. Anschließend habe er »vorsätzlich eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt«. Gemeint ist ein Polizist, dem der Angeklagte »gegen sein linkes unteres Bein« getreten haben soll. Der Geschädigte habe »Schmerzen an der Schulter und ein Hämatom« erlitten, so die Anklage.
Dass der »Mönch« enttarnt worden sei, hatte die Polizei aus Aachen in ihrer Einsatzbilanz Anfang des Jahres mitgeteilt. Zwischenzeitlich waren jedoch Zweifel laut geworden, ob es sich um die richtige Person handelte. Offenbar kam die Polizei S. auf die Spur, weil er sich auch in Frankreich in Mönchskutte an militanten Klimaprotesten beteiligt haben soll. Zudem habe sich der Franzose laut Anklage in einem Interview mit dem »Stern« im Februar geoutet.
Auch das »nd« hatte den Aktivisten, der sich selbst als »Schlamm-Magier« bezeichnet, im Februar interviewt. Dabei brachte er die Proteste in Lützerath auf den Punkt: »Aufgrund der Kohleabbaggerei in Deutschland sind in 30 Jahren mehr als 300 Dörfer zerstört und 44 000 Bewohner vertrieben worden. Wie demokratisch ist das?« Kritik gab es auch an der Obrigkeit: »Die Polizisten waren die Verkörperung des Bösen, wie in jedem anderen Moment, in dem sie gewaltsam die Interessen der Mächtigen verteidigen«, erklärte der »Mönch« unserer Zeitung.
Das Erkelenzer Amtsgericht hat die Anklage noch nicht zugelassen. Vor der deutschen Justiz ist der aus Nancy in Lothringen stammende Loïc S. kein Unbekannter. 2020 wurde er nach 16 Monaten in Untersuchungshaft in Hamburg wegen Beihilfe zur Bandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Dabei ging es um Sachbeschädigungen an Fahrzeugen und Geschäften an der Hamburger Elbchaussee.
Einen Teil seiner Haftstrafe saß S. in Hamburg ab und beantragte dann die Fortsetzung der Strafe in Frankreich. Dort wurde er jedoch schnell entlassen, auch weil das Gericht seine »gute soziale Integration« anerkannte. Zu seiner Freilassung trug bei, dass es im französischen Strafrecht keine »psychologische Beihilfe« zu Straftaten oder ein »ostentatives Mitmarschieren« bei Demonstrationen gibt. Wegen dieser in Deutschland erhobenen Vorwürfe saß S. insgesamt 487 Tage Haft.
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