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Neue Maßnahmen gegen »Masche der falschen Väter«

Ampel will Kindesanerkennung durch deutsche Männer erschweren

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Ampel-Koalition will stärker gegen sogenannte Scheinvaterschaften vorgehen: Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Bei Scheinvaterschaften erkennen deutsche Männer – teilweise gegen Geld – Vaterschaften an, mit denen sie nichts zu tun haben. Dadurch kann das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Die Mutter und gegebenenfalls Geschwister können ein Aufenthaltsrecht und damit einen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland bekommen.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) wollen mit ihrem Gesetzentwurf nun ein verschärftes Prüfverfahren einführen. Schon bei einem theoretisch möglichen Missbrauch soll die Anerkennung eines Kindes demnach künftig nicht mehr ohne Zustimmung der Ausländerbehörden erfolgen können. Justizminister Buschmann betonte: »Wir haben jetzt eine Lösung gefunden, um die Masche der falschen Väter zu stoppen.« Mit dem neuen Verfahren werde dafür gesorgt, »dass missbräuchliche Anerkennungen effektiv entdeckt und vereitelt werden«.

Den Ministerien für Justiz und Inneres zufolge haben die Ausländerbehörden von Januar 2018 bis Dezember 2021 1769 mögliche Missbrauchsfälle bearbeitet. Rund 290 davon wurden als missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bewertet. Weitere 1800 Fälle wurden in den deutschen Auslandsvertretungen geprüft. Beide Ministerien gehen insgesamt von einer hohen Dunkelziffer bei Scheinvaterschaften aus.

Schon bisher kann das Anerkennungsverfahren ausgesetzt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen. Solche Fälle würden aber oft nicht rechtzeitig erkannt, hieß es aus den Ministerien. Derzeit sind für das Erkennen eines Missbrauchs hauptsächlich die Stellen verantwortlich, die eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden, also Jugendämter oder Notare. Für diese seien missbrauchsrelevante Informationen aber nur schwer ermittelbar.

Künftig soll nun das Standesamt entscheiden, ob ein möglicher Prüffall für die Ausländerbehörden vorliegt. Dies wäre automatisch der Fall, wenn Vater und Mutter einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus haben – etwa in einem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft und im anderen nur ein Touristenvisum.

»Bestätigt sich der Verdacht, wird nicht nur die Vaterschaftsanerkennung verweigert, sondern können auch strafrechtliche Konsequenzen folgen«, betonte der FDP-Politiker Stephan Thomae. Dies sei auch rückwirkend möglich, wenn sich erst nach der Anerkennung zeige, dass diese unter falschen Angaben erfolgt ist. Agenturen/nd

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