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Schutzschirm nach Hochwasser
Bundesländer fordern flächendeckende Pflichtversicherung gegen Naturgefahren
Die Bundesländer erhöhen den Druck auf die Bundesregierung und fordern eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden. Das haben sie in einem Entschließungsantrag klargestellt, vergangene Woche hat der Bundesrat zugestimmt. Durch eine solche Pflicht würden die Beiträge der Versicherten sinken. Außerdem würden die Länderhaushalte entlastet, die häufig für Großschäden aufkommen – und damit alle Steuerzahler.
Die Landesregierungen reagieren damit auf die jüngsten Extremwetterereignisse. In den vergangenen Monaten hatten die Versicherer bereits dreimal für Überschwemmungen einzustehen. Über Weihnachten traten viele Flüsse im Norden und Osten über die Ufer. Dabei entstand, dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) zufolge, ein Schaden von 200 Millionen Euro. Ähnlich teuer für die Versicherer wird das Hochwasser im Saarland und Rheinland-Pfalz, das über die Pfingstfeiertage auflief. Die versicherten Schäden, die aus den jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland entstanden, schätzt der Versicherungsdienstleister Aon auf 2,3 bis 2,8 Milliarden Euro.
Aktuell sind lediglich 54 Prozent der Hauseigentümer gegen Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Schneedruck versichert. Frage man nach dem Grund, würden viele sagen: »Wir wohnen doch gar nicht am Fluss. Uns kann doch nichts passieren«, meldet der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Das stimme so aber nicht, warnt der VZBV. Starkregen könne Haushalte beispielsweise überall treffen – auch wenn man auf einem Berg wohne. Gebäude- und Hausratversicherung reichten daher als Versicherungsschutz nicht aus.
Viele Hauseigentümer schrecken auch vor den teilweise hohen Preisen für eine zusätzliche Elementarschadenversicherung zurück. Dabei hängt der Preis stark von der Gefährdungsklasse ab: Je größer die potenzielle Gefahr, desto höher fallen die zu zahlenden Beiträge aus. In der höchsten Gefährdungsklasse, etwa wenn Häuser direkt am Fluss stehen, fordern Versicherer tatsächlich teils Mondpreise oder verweigern den finanziellen Schutzschirm. Das betrifft allerdings nur etwa ein Prozent der deutschen Haushalte.
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Klimawandel nicht ernst genommen
Sollen fortan also alle Hausbesitzer für solche Risikogruppen einstehen? Mietervereine und Verbraucherschützer sind zwiegespalten. Die Versicherungswirtschaft lehnt eine verpflichtende Versicherung gegen Elementarschäden, wie sie die Bundesländer fordern, ab. »Ein großer Teil der Schäden entsteht, weil die Anpassung an den Klimawandel immer noch nicht ernst genommen wird«, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. »Wir planen, bauen und sanieren in Deutschland leider immer noch so, als ob es den Klimawandel und Extremwetterereignisse nicht gäbe.« Eine Kritik, die von Immobilienexperten, Ökonomen und Umweltschützern geteilt wird.
Vor diesem Hintergrund hat der GDV bereits vor drei Jahren ein Gesamtkonzept vorgelegt. Es sieht neben individuellem Versicherungsschutz auch Prävention und Klimafolgenanpassung vor. Hausbesitzer würden dadurch zu Vorbeugemaßnahmen bewegt. Andernfalls könnten sie ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Nur im Fall einer Naturkatastrophe mit extrem hohem Schadenaufkommen solle der Staat einspringen. So würden Versicherer beispielsweise bis zu zehn Milliarden Euro abdecken, Bund und Länder würden alles darüber hinausgehende finanzieren. Nur durch eine solche »Stop-Los-Regelung« könnten die Prämien auf mittlere Sicht einigermaßen stabilisiert werden, so Asmussen. Werde die Klimafolgenanpassung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft weiterhin vernachlässigt, werde es für Kommunen, Privatpersonen und Gewerbetreibende bald richtig teuer.
Heute treffen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Berlin mit Bundeskanzler Olaf Scholz zusammen, um für eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren zu werben. Ganz neuartig wäre eine solche Pflichtversicherung freilich nicht. So sind in Baden-Württemberg aktuell 94 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren versichert. Das hat historische Gründe. Bis 1994 waren dort alle Immobilieneigentümer in der öffentlich-rechtlich ausgestalteten Gebäudeversicherung gegen Feuer und gegen Elementarschäden pflichtversichert. Denn der Staat versicherte und legte günstige Prämien per Rechtsverordnung fest.
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