Berlin: Erfolgloser Angriff auf Milieuschutzgebiet in Wedding

Um in der Koloniestraße 10 Mikroapartments bauen zu können, klagt ein Investor gegen ein Milieuschutzgebiet

Soll Mikroapartments weichen: Remisenhof in der Koloniestraße 10
Soll Mikroapartments weichen: Remisenhof in der Koloniestraße 10

Der Remisenhof in der Koloniestraße 10 ist ein besonderer Ort. In Wedding gelegen, ist er ein kleine Oase, die man durch eine unscheinbare Toreinfahrt betritt. Der Hof ist über und über bewachsen, Weinreben bieten Schatten, ein kleiner Strandkorb mit blau-weiß gestreiftem Polster lädt zum Sitzen ein. Aber das Idyll ist bedroht. Ein Investor, will dort Mikroapartments bauen lassen.

Für die Umsetzung dieses Bauprojekts gibt es aber ein erhebliches Hindernis: Der 1860 erbaute ehemalige Kutscherhof liegt im Milieuschutzgebiet Reinickendorfer Straße. Ein Abriss der bewohnten Remisengebäude wurde vom zuständigen Bezirksamt Mitte nicht genehmigt. Dieses Hindernis sollte nun juristisch aus dem Weg geschafft werden. Am Donnerstag fand vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die mündliche Verhandlung in einem Normenkontrollverfahren gegen die Milieuschutzverordnung statt. Das Gericht entschied gegen den Antrag. Das Milieuschutzgebiet hat also weiter bestand.

Vor dem Gericht gab es eine kleine Kundgebung, an der auch die »Kolonie 10«, ein Zusammenschluss von Mieter*innen und Aktivist*innen, teilgenommen hat. Einer der Mieter ist Jean Sommer. »Der Hof war ja schon immer ein bisschen kommunal«, sagt er. Die Ateliers auf dem Hof, ein Seminarraum, das alles werde viel aufgesucht. »Es sind ungefähr 20 Leute am Tag, die den Hof nutzen«, erzählt er. Zuletzt hatte die Linksfraktion im Bezirksparlament Mitte ihre Sitzung dort abgehalten. Dass Sommers Wohnraum bedroht ist, beschäftigt ihn. »Das ist ein Gefühl zwischen Wut und Verzweiflung. Aber auch Entschlossenheit, sich dagegen zu wehren.«

Zwar wären die Bewohner*innen und Nutzer*innen des Hofes, die den Weg zum OVG auf sich genommen haben, von einer Aufhebung des Milieuschutzgebietes direkt betroffen. Vor Gericht geht es aber nur um trockene, formale Fragen. Der Klägeranwalt bemängelt einiges an dem Beschluss des Bezirks, ein Milieuschutzgebiet einzurichten. Einerseits habe es Formfehler gegeben, für die das Gericht aber schon in der Verhandlung durchscheinen lässt, dass es diese Auffassung nicht teilt.

Andererseits richtet sich die Investorenseite gegen die Studie, die zur Begründung des Gebiets herangezogen wurde. Da das Unternehmen, das die Befragung der Bewohner*innen des Gebietes 2018 durchgeführt hatte, nicht mehr besteht, gibt der Geschäftsführer der Landesweiten Planungsgesellschaft LPG, Roland Schröder, aus wissenschaftlicher Perspektive Auskunft zu den bemängelten Punkten.

Dreh- und Angelpunkt war die Frage, ob die Stichprobe, die der Studie zugrunde liegt, groß genug ist, um repräsentativ zu sein. 2018, als Milieuschutz noch nicht in aller Munde war, wurden an rund 3000 Haushalte – rund die Hälfte der Haushalte im Gebiet – Fragebögen verschickt. Ausgefüllt zurück kamen aber nur weniger als 300. Was auf den ersten Blick wenig wirkt, ist laut Roland Schröder dennoch ausreichend, um die Bevölkerungszusammensetzung zu beschreiben. »Die Repräsentativität ist gegeben«, fasst er seine Analyse zusammen.

Mit der Entscheidung, den Antrag des Investors abzulehnen, hat das Gericht Klarheit darüber geschaffen, dass die gängige Praxis in Berlin Milieuschutzgebiet aufzustellen, formal korrekt ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen, somit ist das Urteil rechtskräftig.

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