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Trotz Verfassungsgerichts-Entscheid: Antifaschist*in ausgeliefert

Maja T. ist im Antifa-Verfahren in Budapest angeklagt und wurde den ungarischen Behörden übergeben.

»Keine Auslieferung nach Ungarn«: Als nicht-binärer Person drohen Maja dort unwürdige Haftbedingungen.
»Keine Auslieferung nach Ungarn«: Als nicht-binärer Person drohen Maja dort unwürdige Haftbedingungen.

Seit Freitagmittag ist bekannt: Trotz gegenteiliger Anweisung des Bundesverfassungsgerichts wurde Maja T. nach Ungarn ausgeliefert. Die nichtbinäre Person steht im Verdacht, im Februar 2023 an Angriffen auf mutmaßliche Teilnehmer eines rechtsextremen Gedenkmarsches in der ungarischen Hauptstadt Budapest beteiligt gewesen zu sein. Seit Dezember sitzt T. deshalb in Dresden in Untersuchungshaft.

Die Auslieferung wurde durchgeführt, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und das sächsische Landeskriminalamt (LKA) angewiesen hatte, sie nicht umzusetzen. Dem vorangegangen war ein Eilantrag des Anwalts von T., Sven Richwin. Gegenüber dem MDR kommentierte er: »Das LKA versucht derzeit, den Rechtsschutz zu unterlaufen.«

Aus einer Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes geht hervor: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde gegen 11 Uhr über die Anordnung in Kenntnis gesetzt. Um 11:47 Uhr antworteten die Berliner Behörden, dass T. bereits um 10 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei.

Die Schwester einer weiteren Angeklagten und Mitglied in einem Solidaritätsbündnis für die Inhaftierten und Verfolgten im Budapest Komplex sagte dem »nd« dazu: »So etwas erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat.« Und weiter: »Es wirkt, als wäre das geplant abgelaufen: In einer Nacht- und Nebelaktion vor dem Wochenende – sodass große Entscheidungen die Auslieferung nicht mehr stoppen können.«

In dem Schreiben des Bundesverfassungsgerichts heißt es: »Sie (die Berliner Generalstaatsanwaltschat, Anm. d. Red.) wird angewiesen, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken.« Demzufolge müssen die deutschen Behörden nun dafür sorgen, dass T. zurückgeholt wird.

Als nichtbinärer Person drohen T. in Ungarn zusätzlich erschwerte Haftbedingungen. Selbst das Kammergericht Berlin, das die Auslieferung am Freitagmorgen für zulässig erklärt hatte, stellte fest, dass die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als »gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss«.

»Wir sind schockiert, dass ein deutsches Gericht nun wahrmacht, wovor es jedem rechtsstaatlich denkenden Menschen graut: Eine queere Person in ein offen queerfeindliches System wie Ungarn zu schicken, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention«, sagt Angela Furmaniak aus dem Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins.

Dass ein anderer Umgang mit Angeklagten im Budapester Antifa-Verfahren möglich ist, zeigt ausgerechnet Italien. Die Haftbedingungen der Mitangeklagten Ilaria Salis und der menschenunwürdige Prozess hatten in der italienischen Öffentlichkeit für Empörung gesorgt. Als Konsequenz hatte die dortige Justiz kürzlich ein Auslieferungsersuchen gegen einen weiteren italienischen Staatsangehörigen zurückgewiesen.

Solch einen Umgang mit den deutschen Verdächtigen fordert der Linke-Ko-Vorsitzende Martin Schirdewan auch von den Behörden der Bundesrepublik. »Die Auslieferung der Aktivistin Maja T. an Ungarn ist eine Schande für Deutschland«, erklärte er am Freitag. Der Linke-Politiker verlangte, die Bundesregierung müsse nun »alle Hebel in Bewegung setzen, um die Rücküberstellung von Maja T. zu bewirken und für ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu sorgen«. T. seien »nicht einmal 24 Stunden Zeit gegeben worden, um Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Ein rechtsstaatliches Verfahren wird somit auch durch deutsche Behörden behindert«, monierte Schirdewan.

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