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Bundesländer wollen auch nach Libyen abschieben
Brandenburger Vorsitz der Innenministerkonferenz veröffentlicht Forderungen
Die Innenminister der 16 Bundesländer wollen »zumindest in den westlichen Landesteil« von Libyen wieder Abschiebungen vornehmen. Das geht aus den nun veröffentlichten Mitschriften der Innenministerkonferenz (IMK) hervor, die vor zwei Wochen unter brandenburgischem Vorsitz in Potsdam tagte. Demnach hatten die Länder den Bund mit Stand von April bereits »mehrfach aufgefordert«, die Abschiebung von Staatsangehörigen aus Afghanistan, Syrien und Libyen zu prüfen und »Einzelfälle zu realisieren«. Im Fokus stehen sogenannte Gefährder und Personen, die schwere Straftaten verübt haben.
In Bezug auf Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien zeigte sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) während der IMK bereits zuversichtlich, schnelle Lösungen zu finden. Die Bundesregierung prüft demnach, inwieweit im Falle Afghanistans eine Rückführung über Nachbarstaaten möglich wäre. Im Gespräch waren bislang Pakistan und Usbekistan, die IMK bringt nun auch die Türkei ins Spiel.
Inwieweit Abschiebungen nach Libyen ebenfalls über Proxy-Staaten erfolgen sollen, bleibt in den IMK-Beschlüssen offen. Auch ob die Bundesregierung hierzu bereits Verhandlungen etwa mit Ägypten oder Tunesien führt, ist nicht bekannt.
Immer noch ist der Bürgerkrieg in Libyen nicht beigelegt. In dem Land konkurrieren zwei Regierungen mit eigenen Parlamenten in Tripolis und Tobruk, die sich mit verschiedenen Milizen bekämpfen. Internationale Organisationen und Medien haben belegt, dass Geflüchtete in libyschen Gefängnissen misshandelt, gefoltert und getötet werden.
Ähnliches gilt für Syrien, dessen Machthaber Baschar al-Assad in Damaskus auch von der Bundesregierung schwerste Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Der Abschiebestopp für Afghanistan gilt seit der Machtübernahme durch die islamistischen Taliban in Kabul im August 2021.
Laut dem IMK-Dokument sind »rückführungsgeeignete Personen ohne Abschiebungsverbote« betreffend Afghanistan, Syrien und Libyen in vielen Bundesländern »vorhanden«. Um diesen Personenkreis zu vergrößern, hat die IMK eine Arbeitsgruppe »Integriertes Rückkehrmanagement« gebeten, Vorschläge für Gesetzesänderungen zu machen.
So sollen etwa die rechtlichen Hürden für den Entzug des Flüchtlingsstatus von Personen, die schwere Straftaten oder Gewaltverbrechen verübt haben, abgesenkt werden. Bislang ist eine Aberkennung nur bei Straftaten ab einer Mindestfreiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren möglich. Ein Gutachten, das von der Arbeitsgruppe in Auftrag gegeben wurde, sieht dazu »rechtliche Möglichkeiten zur Verschärfung«.
»In der Abschiebungsdebatte sind längst jegliche moralischen Hemmungen gefallen«, ordnet die Linke-Bundestagsabegordnete Clara Bünger die Pläne der IMK ein. Menschenrechtsverletzungen würden dabei sehenden Auges in Kauf genommen, sagte die Sprecherin der Gruppe für Flucht- und Rechtspolitik zu »nd«.
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