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Initiative beauftragt prominente Kanzlei
Deutsche Wohnen und Co enteignen hat den Rechtsanwalt Remo Klinger mit der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragt
Es war lange still um den von der Kampagne »Deutsche Wohnen und Co enteignen« (DWE) geplanten Gesetzesvolksentscheid. Die Vorbereitung eines solchen hatte DWE angekündigt, nachdem klar wurde, dass der Senat den erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen nicht umsetzen wird. Bei einem Gesetzesvolksentscheid liegt die Umsetzung nicht in den Händen des Gesetzgebers, sondern es wird ein konkretes Gesetz abgestimmt. »Während der Berliner Senat den erfolgreichen Volksentscheid weiterhin blockiert, haben wir uns längst auf den Weg zur Vergesellschaftung gemacht«, erklärt DWE-Sprecher Achim Lindemann.
Wie die Initiative am Montag mitteilte, hat sie die Kanzlei Geulen & Klinger mit der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes beauftragt. Federführend am Entwurf arbeitet Rechtsanwalt Remo Klinger, der schon für die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich Dieselfahrverbote in Innenstädten eingeklagt hat. »Unsere Kanzlei ist auf öffentliches Recht spezialisiert, insbesondere die Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichen Fragen, die juristisches Neuland sind. Deshalb freuen wir uns, in dieser rechtlich komplexen Sache beraten zu dürfen«, so Klinger. Die Vergesellschaftung sei ein Instrument, das spannende Möglichkeiten biete, um der Wohnungskrise in Großstädten etwas entgegenzusetzen.
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Die Materie ist komplex – schließlich betrifft ein Vergesellschaftungsgesetz nicht nur verfassungsrechtliche Fragen, sondern auch viele weitere Rechtsgebiete, wie das Grundstücks- oder das Haushaltsrecht. »Wir haben eine Kanzlei gesucht, die auch Erfahrung darin hat, wie Verfassungsgerichte arbeiten und darin, Gesetze zu erarbeiten«, erklärt DWE-Sprecher Achim Lindemann »nd«.
Es werden auch viele Detailfragen zu klären sein. »Werden alle Wohnungen der Konzerne vergesellschaftet? Oder dürfen sie 3000 Wohnungen behalten? Wenn sie Wohnungen behalten dürfen, welche sind das? Anhand welcher Kriterien wird das entschieden?«, so Lindemann. Um dem Rechnung zu tragen, wird der von der Kanzlei zu erarbeitende erste Entwurf des Gesetzes immer wieder überprüft und neu bewertet werden. »Der gesamte Prozess wird von unseren Jurist*innen koordiniert«, so Lindemann. Auch der wissenschaftliche Beirat der Initiative werde herangezogen.
»Wir arbeiten eigentlich an zwei Gesetzen«, sagt Lindemann. Neben der Vergesellschaftung an sich stellt sich auch die Frage, was mit den Wohnungen passiert, wenn sie dann in öffentlicher Hand sind. Deswegen wird auch an einem »Trägergesetz« geschrieben, in dem es um den Rechtsträger der vergesellschafteten Wohnungen geht. Mit diesem Gesetz wird festgelegt, wie die Wohnungen dann verwaltet werden sollen. Einfach ein neues landeseigenes Wohnungsunternehmen gründen will die Initiative nicht. »In unserem Konzept sind Demokratie und eine starke Beteiligung von Mieter*innen und der Stadtgesellschaft zentral. Und das ist ja nicht die Logik, nach der die Landeseigenen arbeiten.«
Auch wenn die ersten Schritte gemacht sind, wird es noch etwas dauern, bis ein fertiger Entwurf präsentiert werden kann. »Unsere oberste Priorität ist, ein rechtssicheres Gesetz vorzulegen«, so Lindemann. Gründliches Arbeiten brauche Zeit, deswegen werde man auch noch über dieses Jahr hinaus an dem Gesetz arbeiten. »Wir freuen uns darauf, den Berliner*innen die Details zu erläutern, sobald wir können.«
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