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Oberverwaltungsgericht Münster: Schutzloser Syrer
Sebastian Weiermann über eine fragwürdige Gerichtsentscheidung
Der syrische Bürgerkrieg ist abgeflaut. Das Assad-Regime beherrscht weite Teile des Landes. Gemordet, gefoltert und eingesperrt wird in Syrien aber immer noch. Trotzdem will man in Europa die Menschen aus Syrien loswerden. Der rechte Zeitgeist ruft: »Flüchtlinge raus!« – und darauf wird gehört. Auf EU-Ebene wird über eine neue Syrien-Politik gesprochen, um endlich abschieben zu können. Den Weg dafür macht nun auch schon mal das Oberverwaltungsgericht Münster frei. Ein Mann aus Syrien hatte geklagt. Er wollte subsidären Schutz. Den bekommt er nicht. Die Gründe? Zu wenige Anschläge und Tote in Syrien und eine strafrechtliche Verurteilung des Syrers.
Sein Verbrechen: Er hat Menschen geholfen, aus der Türkei in die EU zu kommen. In Deutschland ist die Flucht aus dem Gefängnis keine Straftat, weil man vom Freiheitsdrang der Menschen ausgeht. Dass Fluchthilfe dazu führt, dass einem Menschen kein Schutz gewährt und seine Abschiebung in einen Terrorstaat wahrscheinlicher wird, ist einfach nur verkommen.
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