Balkonkraftwerke: Weitere Erleichterungen für Mieter

Der Bestand der kleinen Solaranlagen wie Balkonkraftwerke wächst immer schneller und schneller

  • Lesedauer: 3 Min.
Bei Balkonkraftwerken boomt es.
Bei Balkonkraftwerken boomt es.

Der Bundestag beschloss im Juli 2024 dass es für Mieter und Wohnungseigentümer einfacher werden soll, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Nach dem gerade abgelaufenen Rekordquartal sieht Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW), das als »Booster für die Solarisierung von Balkonen«. Er rechnet deshalb mit einem weiteren Nachfrageschub bei den sogenannten Steckersolargeräten.

Im zweiten Quartal gingen laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur so viele der kleinen Solaranlagen in Betrieb wie nie zuvor. Von April bis Juni dieses Jahres waren es mehr als 152.000 Balkonkraftwerke – ein Plus von 52 Prozent zum bisherigen Rekordhalter, dem zweiten Quartal 2023. Insgesamt verzeichnet das Marktstammdatenregister derzeit 563.000 Anlagen in Betrieb. Die wirklichen Zahlen dürften höher sein, da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt und manche Anlagen schlicht nicht angemeldet werden.

Um ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen, brauchten die Mieter bislang die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters – beziehungsweise als Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Diese Zustimmung konnte bisher ohne sachlichen Grund verweigert werden. Nun soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können. Vermieter und WEGs sollen zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie genau ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob aber eine solche Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann nicht mehr grundsätzlich strittig. Weiteren Rückenwind haben die Balkonkraftwerke auch dadurch bekommen, dass zum 1. April 2024 die Registrierung der Geräte vereinfacht wurde. Inzwischen reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Auch ein Solarpaket ist inzwischen in Kraft. Es erlaubt unter anderem die Nutzung einer normalen Steckdose für die Anlagen, den vorübergehenden Einsatz alter, nicht digitaler Zähler und eine höhere Leistung von jetzt 800 Watt am Wechselrichter statt der bisher gültigen 600 Watt. Der Abbau von Bürokratie wird zur Belebung der Nachfrage führen, so Carsten Körnig. Zudem dürfte der aktuelle Boom auch von günstigeren Preisen gespeist worden sein. Der BSW führe darüber zwar keine Statistik, sagt Hauptgeschäftsführer Körnig, aber er gehe aber davon aus, »dass – wie bei den Modulpreisen auch – hier in den letzten Monaten Preissenkungen stattgefunden haben«. So waren in Baumärkten die Balkonkraftwerke zuletzt teils schon für wenige Hundert Euro zu haben.

Balkonkraftwerke sind verhältnismäßig kleine Solaranlagen, die per Steckdose mit dem Haushaltsnetz verbunden werden. Sie müssen dabei nicht am namensgebenden Balkon hängen. Der von ihnen produzierte Strom senkt den Verbrauch und damit die Stromrechnung ihrer Betreiber. Überschüssiger Strom fließt dabei unentgeltlich ins öffentliche Netz. Ob sie sich lohnen, hängt neben dem Anschaffungspreis und dem Standort auch davon ab, ob die Betreiber während der Zeit, in der sie Strom erzeugen, diesen auch verbrauchen. Einer Studie der TH Aachen im Auftrag von Eon zufolge lohnen sich Balkonkraftwerke im Schnitt schon ab einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren. dpa/nd

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