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Gekipptes »Compact«-Verbot: Nicht schön, aber richtig
Sebastian Weiermann über den Fortbestand von »Compact«
Wer die Verbotsverfügung gegen das »Compact«-Magazin gelesen hatte, den kann nun die vorläufige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fortbestand des rechten Hetzblatts nicht wundern. Fast 80 Seiten, auf denen ausgeführt wird, warum das Magazin widerwärtig ist. Das stimmt alles und auch das Bundesverwaltungsgericht erkennt an, dass in »Compact« gegen die Menschenwürde gehetzt wird. Das Problem: Allein das ist nicht verboten. Medien mit widerlichen Inhalten zu verbreiten ist nicht untersagt. Den Nachweis, dass das Netzwerk hinter »Compact« einen Umsturz entscheidend vorantreibt, hat das Bundesinnenministerium nicht erbracht. Deswegen ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zwar nicht schön, aber richtig: Der Staat hat mildere Mittel, um gegen Hetze vorzugehen, die gegen das Strafgesetzbuch verstößt.
Einen Wert hat die Verbotsverfügung immerhin noch. Wer sich mit Kioskbesitzer*innen oder Bekannten inhaltlich über das Magazin auseinandersetzen will, kann sie als Argumentationshilfe nutzen.
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