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Strittige Ausbildungsdauer
Pflegeassistenzkräfte sollen in Zukunft bundesweit einheitlich qualifiziert werden
Beschäftigte im Bereich Pflegeassistenz helfen beeinträchtigten Menschen in vieler Beziehung: bei der Körperpflege, beim Ankleiden, Essen und Trinken und auch beim Kochen oder Einkauf. Zudem motivieren sie zu Bewegung, unterstützen dabei und begleiten zu Arztterminen. Sie sorgen also für grundlegende und alltägliche Bedürfnisse. Ihr Vorgehen – bis zum einzelnen Handgriff – sollte geübt sein und denen, die solche Hilfe benötigen, nicht noch zusätzliche Probleme bereiten. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so wirken mag, ein durchaus verantwortungsvolles Arbeitsfeld, das Sachkenntnis und Empathie benötigt.
Ausgelöst von einem Referentenentwurf aus dem Gesundheits- und dem Arbeitsministerium entfaltete sich in den letzten Tagen eine Diskussion um die notwendige Dauer einer bundeseinheitlich angestrebten Ausbildung für diesen Bereich. Bisher gibt es laut AOK nämlich 27 verschiedene Assistenz-Ausbildungen in den Bundesländern. Im Gesetzentwurf wurde von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) neben der 18-monatigen Ausbildung zur Assistenzkraft eine weitere zur Pflegehilfe mit geringerer Qualifikation in zwölf Monaten vorgesehen. Die erste Variante soll sich an die generalistische Ausbildung für Fachkräfte anlehnen und besser vergütet werden. Seit Anfang 2020 durchlaufen letztere eine gemeinsame dreijährige Ausbildung, die Altenpflege, allgmeine Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege in einem neuen Berufsbild integriert.
Bisher gibt es laut AOK 27 verschiedene Pflegeassistenz-Ausbildungen in den Bundesländern.
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Der Deutsche Pflegerat warnt jetzt vor einer nur 12-monatigen Pflegehilfsausbildung und sieht in diesem Fall die Gefahr einer erheblichen Deprofessionalisierung der Pflegeberufe. Nur eine zweijährige Ausbildungsdauer ermögliche es, aktuelle Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten, ohne dass es zu einem kleineren Arbeitsfeld von Auszubildenden komme, so etwa Christine Vogler, Präsidentin des Pflegerates.
Auch die Diakonie Deutschland möchte eine einheitliche Ausbildungszeit und warnt vor einer Verkürzung auf nur ein Jahr, unter anderem, weil nur gut ausgebildete Assistenzkräfte die raren Fachkräfte entlasten könnten.
Anders sieht es etwa Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V., der vor allem die Unterstützung der Pflegeeinrichtungen im Blick hat. Aus seiner Sicht würde eine einjährige Ausbildung genügen. Die Assistentinnen und Assistenten würden demnach vor allem die Familien der zu pflegenden Personen entlasten, wenn es an Pflegefachkräften fehle.
Letzteres ist genau das Problem, denn diese am besten qualifizierten Pflegenden fehlen unter anderem an vielen Stellen in der Altenpflege. Damit aber nicht noch mehr Heime schließen oder ambulante Dienste aufgeben müssen, werden Wege gesucht, dem Personalmangel entgegenzuwirken. Für die Unternehmen in diesem Bereich sind die schlechter bezahlten und ausgebildeten Assistenzkräfte eine naheliegende Lösung oder Zwischenlösung. Um so wichtiger ist es für deren Ausbildung, dass hier ausreichende Standards gesetzt werden.
Die vorgesehene Ausbildungsdauer von 18 Monaten wird nur teilweise akzeptiert. Unter anderem dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe ist auch das zu kurz. Mit 24 Monaten würde die Durchlässigkeit zur Pflegefachausbildung besser möglich, perspektivisch könnten, auch mit dann kürzeren Ausbildungszeiten, neue Fachkräfte herangebildet werden. Der Berufsverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe sieht in der 18-Monats-Variante hingegen einen tragfähigen Kompromiss. Mindestens so lange sollte laut dem Dachverband der Betriebskrankenkassen die Ausbildungszeit für die Assistentinnen und Assistenten sein, hieß es jedenfalls in der Anhörung der Verbände in der letzten Woche.
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Ein anderer Kritikpunkt am Entwurf ist die dort geregelte Verteilung der Kosten. Ein erheblicher Teil der Ausbildung soll von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen getragen werden. AOK-Vorstandschefin Carola Reimann sieht hier allerdings die Bundesländer in der Pflicht. Weitere Belastungen für die Pflegebedürftigen dürfe es angesichts von Eigenanteilen auf Rekordniveau nicht geben. Bisher wurden die verschiedenen Ausbildungen über die Länder finanziert, allerdings hat gerade einmal die Hälfte der Auszubildenden überhaupt einen Anspruch auf eine Vergütung. Laut dem Gesetzesentwurf rechnet das Bundesfamilienministerium mit Mehrkosten von 87 Millionen Euro je Ausbildungsjahr.
Vor der Beratung im Bundestag geht es zunächst darum, ob und wie die Rückmeldungen aus Bundesländern und Verbänden in den Entwurf Eingang finden sollen. Nach Verabschiedung im Parlament bedarf das Gesetz auch der Zustimmung durch den Bundesrat.
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