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  • Bundestagsresolution »zum Schutz jüdischen Lebens«

»Verfassungsrechtlich nicht haltbar«

Brief an die Bundestagsfraktionen: Rechtswissenschaftler äußern schwerwiegende rechtliche Bedenken zu geplanter Bundestagsresolution von Ampel und CDU

Schon bald soll der Bundestag die Resolution »Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken« verabschieden. Juristen sehen diese kritisch.
Schon bald soll der Bundestag die Resolution »Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken« verabschieden. Juristen sehen diese kritisch.

Eine Gruppe von 21 Juristen sieht in der geplanten Bundestagsresolution zum Schutz jüdischen Lebens gravierende rechtliche Bedenken. Das geht aus einem gemeinsamen Brief an die Bundestagsfraktionen hervor, der »nd« vorliegt. Der Erstentwurf des Entschließungsantrags der Ampel-Fraktionen sowie der CDU sieht neben Solidaritätsbekundungen mit jüdischen Menschen und dem Staat Israel auch Gesinnungsprüfungen für Künstler und Wissenschaftler vor, die staatliche Fördermittel beantragen.

»Wir erfahren mit großer Sorge von den Verhandlungen für eine sogenannte Resolution zum Schutz jüdischen Lebens«, heißt es in dem Schreiben. Schon zuvor hatten Rechtswissenschaftler juristische Bedenken zu dem Vorhaben geäußert, darunter der Leiter des Max-Planck-Instituts Ralf Michaels und der bayerische Verfassungsrichter Jerzy Montag. »Wir schreiben Ihnen heute, um diese damaligen Bedenken zu bekräftigen und gleichzeitig weitere zu benennen«, so die Juristen-Gruppe weiter.

Zu den 21 Unterzeichnern gehören Rechtsexperten aus ganz Deutschland und der Juristenverband Vereinigung Demokratischer Juristen: etwa Philipp Dann von der Humboldt-Universität Berlin, Kai Ambos, Professor an der Georg-August-Universität Göttingen, Günther Frankenberg von der Universität Frankfurt und Anne van Aaken von der Universität Hamburg. Auch Montag und Michaels sind dabei.

»Wir stellen uns ausdrücklich nicht gegen das Ziel einer Resolution zum Schutz jüdischen Lebens, das wir ebenso uneingeschränkt begrüßen wie den Kampf gegen Antisemitismus«, betonen die Rechtswissenschaftler. Sie wollten mit ihrem Brief nicht verhandeln, ob die Resolution das Ziel des Schutzes jüdischen Lebens verfehle, sondern ausschließlich auf rechtliche Problematiken eingehen.

Kritisch sehen die Autoren, dass die Unterstützung von Antisemitismus laut Resolutionsentwurf, der »nd« vorliegt, ein Ausschlussgrund für staatliche Förderung sein soll. Dieses Bestreben möge begrüßenswert sein, erscheine den Juristen aber verfassungsrechtlich nicht haltbar: »Meinungsprüfungen darf der Staat in ganz wenigen speziellen Bereichen durchführen; die Wissenschaft gehört nicht dazu.« Eine solche flächendeckende Überprüfung sei zudem in rechtsstaatlicher Form nicht zu leisten.

Den zweiten Punkt widmen die Unterzeichner dem Vorhaben, genannte Antisemitismusprüfungen anhand der umstrittenen IHRA-Definition für Antisemitismus durchzuführen. Diese sei für die juristische Arbeit zu unbestimmt und gehe inhaltlich weit über das hinaus, was die im Grundgesetz verankerte Menschenwürdegarantie erfordere. »Ohnehin kann der Bundestag nicht vorschreiben, was Antisemitismus ist.« Das sei eine Frage offener wissenschaftlicher Debatte, so die Autoren.

»Meinungsprüfungen darf der Staat in speziellen Bereichen durchführen; die Wissenschaft gehört nicht dazu.«

Juristen-Gruppe

Auch dass der Resolutionsentwurf den sogenannten BDS-Beschluss bekräftigt, sehen die Juristen kritisch. Gemeint ist eine Bundestagsresolution von 2019, in der das Parlament forderte, Gruppen und Institutionen die der antiisraelischen »Boycott, Divest, Sanction«-Bewegung Nahe stehen, keine Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Der Clou an einer Resolution ist: Sie ist nicht rechtlich bindend, sondern eine Meinungsäußerung des Parlaments. Deshalb kann sie freier formuliert werden als ein Gesetzestext. Die BDS-Resolution zeigte allerdings: Kulturinstitutionen und sogar Gerichte orientieren sich trotzdem daran.

Auch zum BDS-Beschluss hatte es vor Verabschiedung durch den Bundestag erhebliche rechtliche Bedenken gegeben. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestätigte diese ein Jahr später: Der Beschluss sei inhaltlich rechtswidrig. »Der Bundestag kann den Beschluss daher nicht ohne Weiteres bestätigen«, befinden die Autoren in ihrem Brief.

»Wir halten es für unabdingbar, dass diese und weitere tiefgreifende juristische Bedenken diskutiert werden, bevor der Entwurf als Resolution verabschiedet wird«, fordern die Unterzeichner. Eine öffentliche Diskussion sei nicht nur ein rechtsstaatliches Erfordernis, sondern auch gesellschaftspolitisch geboten, würde der Kampf gegen den Antisemitismus als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden.

Dabei dürften sich die Autoren auf das Entwurfsverfahren selbst beziehen. Denn die Verhandlungen wurden ausgerechnet in die parlamentarische Sommerpause gelegt. Bis Ende dieser Woche soll der Entwurf finalisiert und schon in den Wochen nach der Sommerpause verabschiedet werden, wie das »nd« aus Fraktionskreisen erfuhr. Nach dem Leak sollen Verhandlungsbeteiligte zum Stillschweigen ermahnt worden sein. Laut der »Jüdischen Allgemeinen« behandelten die beteiligten Politiker die Resolution »wie ein Staatsgeheimnis«.

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