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Kriminalisiert wegen Solidaritätsarbeit für Daniela Klette
Ariane Müller fordert Grundrechte der Gefangenen Daniela Klette ein. Dafür wurde sie vom BKA vorgeladen
»Die Suche nach einem Standort für den größten Prozess in der Geschichte des Landgerichts Verden konkretisiert sich weiter«, hieß es kürzlich in der »Vechtaer Kreiszeitung«, dem Lokalblatt der kleinen niedersächsischen Stadt. In der dortigen Justizvollzugsanstalt (JVA) ist Daniela Klette inhaftiert, die Ende Februar 2024 in Berlin verhaftet wurde. Sie wird von der Justiz beschuldigt, Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF) gewesen zu sein und mit zwei Gefährten zusammen mehrere Banküberfälle verübt zu haben. Klette hat sich zu den Vorwürfen bisher nich öffentlich geäußert.
Die Vorbereitung für ihren Strafprozess, für den mehrere Monate eingeplant sind, läuft auf Hochtouren. Der Standort Vechta wird deswegen favorisiert, weil alle Banküberfälle, derer Klette beschuldigt wird, in Niedersachsen stattgefunden haben. Vechta ist eine von zwei niedersächsischen Städten mit einem Frauengefängnis. In dem Städtchen hat Klettes Inhaftierung in den letzten Monaten für politische Aufregung gesorgt, unter anderem, weil es mehrere Kundgebungen des Komitees »Solidarität mit Daniela Klette« gab.
Angemeldet hatte die Demos Ariane Müller. Die ehemalige Krankenpflegerin hat mittlerweile Besuchsverbot bei der Gefangenen. Außerdem wurde sie von ihrem Arbeitgeber entlassen, nachdem sie die erste Kundgebung angemeldet hatte. Der Rauswurf sei für sie wie »aus heiteren Himmel« gekommen, sagte Müller »nd«. Zum Besuchsverbot sagt sie: »Es gab keinen Streit und keine Auseinandersetzung mit dem Gefängnispersonal. Aber da die Besuche bewacht werden, war klar, dass sich eine Vertrautheit zwischen mir und Daniela Klette hergestellt hat. Das soll wohl unterbunden werden.«
Als absurd bezeichnet Müller die Begründung, sie könnte mit Klette über Ausbruchspläne gesprochen haben. Neben Müller haben auch die ehemaligen RAF-Mitglieder Karlheinz Dellwo und Günther Sonnenberg Besuchsverbote bei Klette. Ihre entsprechenden Anträge wurden von vornherein abgelehnt.
Müller sieht in der Maßnahme auch eine Kriminalisierung ihrer Person. »Zunächst wurde gegen meinen Willen und ohne mein Wissen mein Name in die Öffentlichkeit getragen, dann wurde bekam ich durch die Entlassung faktisch Berufsverbot.« Die Klinik in Bremen, wo sie gearbeitet hat, hat das Hausverbot für Müller nochmals verschärft, nachdem sie vor einigen Wochen Flyer für die Betriebsgruppe, in der sie vor ihrer Entlassung mitgearbeitet hat, in den Kliniken verteilen wollte.
Nun hat Müller auch noch eine Vorladung vom Bundesgerichtshof bekommen. Am 18. Oktober soll sie in den Räumen der Politischen Polizei in Berlin von Beamt*innen des Bundeskriminalamts (BKA) als Zeugin befragt werden. Müller, die mit ihren Anwalt Adrian Wendel dort erscheinen wird, hat angekündigt, dass sie keine Aussagen machen wird. Parallel zu der Befragung hat das Komitee »Solidarität mit Daniela Klette« am 18.10 ab 9.30 Uhr eine Kundgebung vor dem BKA-Standort in der Friesenstraße 6 angemeldet. Sie steht unter dem Motto »Weg mit den Zeug*innenvorladungen durch BKA und Bundesanwaltschaft Verden«.
Schon vor Klettes Verhaftung hatten zwei Personen aus Hamburg solche Vorladungen bekommen. Sie standen damals im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Volker Staub. Nach Klettes Verhaftung hoffte die Polizei, auch die Männer zu finden. Doch trotz eines massiven Polizeiaufgebots und mehreren Durchsuchungen von Gebäuden und Zügen blieben sie unauffindbar. Daher kann auch nach Klettes Verhaftung nicht von einem Erfolg der Ermittlungsbehörden geredet werden. Die Verhaftete äußert sich nicht zu den Vorwürfen.
Mit der Vorladung Müllers versuchen die Ermittlungsbehörden, an weitere Informationen zu kommen. Für das zweite Novemberwochenende ist eine weitere Solidaritätskundgebung für Klette vor der JVA Vechta geplant. Auch aus Berlin wollen Unterstützer*innen anreisen.
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