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Grundrente im Alter: Der Rentenwinter naht
Sarah Yolanda Koss zum wachsenden Sozialhilfebedarf im Alter
März 2024: Die Zahl der Grundrentner*innen steigt. Juli 2024: So viele Rentner*innen wie nie brauchen Grundsicherung. Oktober 2024: Mehr Rentner*innen als je zuvor auf Sozialhilfe angewiesen.
Die Entwicklung der Altersgrundsicherung war – nüchtern betrachtet – mehr als absehbar. Und wird so weitergehen. Einerseits hängt das mit der Begründung zusammen, die die Deutsche Rentenversicherung im ostinaten Stil vorträgt. Ein Ostinato ist, nebenbei bemerkt, die Wiederkehr eines gleichbleibenden Musters in der klassischen Musik. Eines der frühesten Beispiele: der altenglische Kanon »Der Sommer ist gekommen«. Wobei die derzeitige Entwicklung der Rente wohl eher zum popkulturellen nahenden Winter der Fantasy-Serie Game of Thrones passt.
Jedenfalls, die Erklärung der Rentenversicherung: Seit 2021 gilt mit der Grundrente eine neue Freibetragsregelung. Menschen, die älter als 67 Jahre sind und deren Rente nicht für ihren Lebensunterhalt reicht, haben Anspruch auf die Grundsicherung. Personen, die mindestens 33 Jahre Beiträge für Beschäftigung, Pflege oder Erziehung geleistet, aber besonders wenig verdient haben, können seitdem einen jährlich steigenden Freibetrag geltend machen. Kurz: Immer mehr Menschen sind berechtigt. Das ist vorerst keine schlechte Sache.
Das ändert aber, andererseits, nichts daran, dass immer weniger Menschen – und überdurchschnittlich wenigen Frauen – die Rente zum Leben reicht, weshalb sie a) auf Sozialhilfe und b) auf zusätzliche Arbeit angewiesen sind. Steigende Sozialhilfequoten werden an diesem Missstand nichts ändern, das Rentenpaket II genauso wenig. Irgendwann – und damit meine ich jetzt – braucht es eine große Rentenreform.
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