Verdi will Kita-Streik ab Montag beginnen

Arbeitsgericht urteilt am Freitag über Berufung

Der durch Senat und Arbeitsgericht ins Stocken geratene Arbeitskampf für Entlastungen an den Kita-Eigenbetrieben könnte schon am Montag fortgesetzt werden.
Der durch Senat und Arbeitsgericht ins Stocken geratene Arbeitskampf für Entlastungen an den Kita-Eigenbetrieben könnte schon am Montag fortgesetzt werden.

Der von der Gewerkschaft Verdi angepeilte unbefristete Streik an den landeseigenen Kitas ist vorerst vom Arbeitsgericht Berlin unterbunden worden. Der Senat hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf beantragt. Am kommenden Freitag wird vor der nächsthöheren Instanz, dem Landesarbeitsgericht, über die Berufung von Verdi gegen das Urteil verhandelt. Im Falle eines positiven Urteils kündigt Verdi an, den geplanten Streik bereits am kommenden Montag zu beginnen.

Verdi sieht in dem »Streikverbot eine rechtlich unbegründbare Einschränkung, durch die den pädagogischen Fachkräften in den Kita-Eigenbetrieben die Möglichkeit genommen wird, sich konsequent für Entlastung und pädagogische Qualität einzusetzen«, teilte die Gewerkschaft in einer Pressemitteilung am Mittwoch mit. Statt die berechtigten Forderungen der Beschäftigten mit konstruktiven Verhandlungen zu beantworteten, gehe der Senat »juristisch gegen das Streikrecht vor«, erklärte die Verdi-Landesbezirksleiterin für Berlin-Brandenburg, Andrea Kühnemann.

Gegenüber »nd« begründet Verdi-Sprecher Kalle Kunkel die Berufung. An der Argumentation habe sich im Wesentlichen nichts geändert, sie beziehe sich auf die zwei Punkte, die das Gericht in erster Instanz für wesentlich erachtet habe, sagt Kunkel. »Zum einen sehen wir eine Friedenspflicht nicht für gegeben. Es wurden bei den Verhandlungen zum TV-L keine Entlastungregelungen vertraglich vereinbart.« Die Friedenspflicht untersage einen Arbeitskampf aber nur, wenn er auf bisher schon geregelte Punkte zielt.

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Zum anderen, so Kunkel, sei das Gericht dem Argument der Arbeitgeber gefolgt, wonach durch das Verbot, innerhalb der TdL über Entlastung zu verhandeln, Verdi nicht dafür streiken könne. »Das ist von der rechtlichen Logik her eine eigenwillige Argumentation, denn damit könnte der Arbeitgeberverband durch seine internen Regelungen Arbeitskämpfe unterbinden«, sagt Kunkel. Das Bundesarbeitsgericht habe bereits vor 20 Jahren entschieden, dass das nicht gehe. Das Urteil lasse sich ziemlich genau auf den vorliegenden Fall übertragen, sagt Kunkel.

Sollte das bisher stehende Urteil bestätigt werden, wäre der Rechtsweg für Verdi vorerst erschöpft. Laut Kunkel ist Verdi auf dieses Szenario vorbereit. Wie, wollte er nicht kommentieren.

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