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- Naturschutz in Brandenburg
Biber auf der Abschussliste
Jagd auf geschützte Tiere beim Oderhochwasser wohl rechtswidrig
»Landschaften gestalten können nur der Biber und der Mensch«, sagt Carsten Preuß, in Brandenburg Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). Der Mensch entwässere Moore, um Acker- und Weideland zu gewinnen, erklärt Preuß. »Der Biber macht es umgekehrt.« Das zweitgrößte Nagetier der Welt baut seine Burgen aus Ästen und Schlamm und staut so kleine Flüsse an wie bei Berlin die Briese.
Jahrhundertelang seien die possierlichen Tiere wegen ihres Fells gejagt worden, berichtet Preuß am Freitag. Aber auch um das Bibergeil zu erlangen – ein Sekret, mit dem der Biber sein Revier markiert. Es wurde für Parfüm verwendet. Außerdem stufte die katholische Kirche den Biber als Fisch ein. Unter biologischen Gesichtspunkten ist das Unsinn. Biber sind Säugetiere. Aber die falsche Einstufung erlaubte es Christen, zur Fastenzeit Biberbraten zu verzehren.
Ende des 19. Jahrhunderts war der Biber fast ausgerottet. In Deutschland gab es nur noch 190 Exemplare an der Mittelelbe. Schon seinerzeit starteten erste Maßnahmen, die komplette Ausrottung zu verhindern. Heutzutage steht der Biber unter strengem Artenschutz. Doch im Ausnahmefall dürfen Biber immer noch getötet werden. Geregelt ist das in Brandenburg durch eine spezielle Biberverordnung. Die kam im September bei einem Hochwasser der Oder zur Anwendung. Landkreise wie die Uckermark ermöglichten den Abschuss von Bibern, die sich in der Nähe der Deiche zeigten, sogar in Naturschutzgebieten. Um die 110 Exemplare hat es insgesamt erwischt. Natürlich müssten die Deiche geschützt werden, um Menschenleben nicht zu gefährden, bestätigt Carsten Preuß. Doch es gebe andere Lösungen.
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Wenn Hochwasser ihre Burgen völlig überspült, benötigen die Biber ein Ausweichquartier in Hanglage. Dann könne es in selten Fällen vorkommen, dass sich die Tiere in die Deiche wühlen und deren Standfestigkeit untergraben, erläutert Martin Steverding vom Verein Wildtierschutz Deutschland. Doch bei stark schwankendem Wasserspiegel, wie bei einer Flut üblich, grabe sich der Biber im Deich meist nur eine flache Kuhle als Übergangslösung. An der Elbe seien ab 1910 Rettungshügel für Biber angelegt worden, um sie von den Deichen abzulenken. »Das scheint an der Elbe gut zu funktionieren.« Steverding fragt sich, warum so etwas an der Oder nicht längst geschehen sei. Auch Schutzmatten aus rostfreiem Edelstahl seien eine Möglichkeit, die Deiche vor dem Biber zu bewahren.
Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Tim Stähle waren die Bescheide der Landkreise rechtswidrig, weil die Größe der Population unbekannt sei und eine Abschätzung der Folgen fehlte. Man müsse schnell handeln, so die Begründung. Aber juristisch zähle das nicht.
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