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»Unity Hubs« für Rückkehr in die Ukraine
Scholz und Selenskyj unterzeichnen Vereinbarung zu Beratungszentren für Flüchtlinge
München. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj haben am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz am Samstag eine Vereinbarung zur Eröffnung von Beratungszentren für ukrainische Flüchtlinge unterzeichnet. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, sollen die sogenannten »Unity Hubs« insbesondere Ukrainer*innen auf der Arbeitssuche in Deutschland, aber auch in der Ukraine unterstützen – und ihnen bei einer möglichen Rückkehr in die Ukraine zur Seite stehen. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums koordiniert die Umsetzung. Der erste »Unity Hub« werde bald in Berlin eröffnet, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Der ukrainische Vize-Regierungschef und Minister für nationale Einheit, Oleksij Tschernyschow, betonte, dass die Einheitszentren nicht nur Unterstützung bieten, sondern auch helfen sollen, die Verbindung zur Ukraine aufrechtzuerhalten und Falschinformationen entgegenzuwirken.
Deutschland hat seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 rund 1,25 Millionen Menschen aus dem Land aufgenommen, darunter mehr als 360 000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Laut Bundesagentur für Arbeit sind 768 000 Ukrainer*innen im erwerbsfähigen Alter, knapp zwei Drittel davon sind Frauen. Die Beschäftigungsquote ukrainischer Flüchtlinge lag 2023 bei 24,8 Prozent und stieg bis August 2024 auf 29,9 Prozent. Dennoch bezogen im Juni 2024 rund 717 000 ukrainische Flüchtlinge in Deutschland Bürgergeld, davon 505 000 erwerbsfähige Personen.
Auch in anderen Ländern sind »Unity Hubs« geplant. Polen und Deutschland haben jeweils mehr als eine Million Ukrainer*innen aufgenommen, weshalb diese Länder gemeinsam mit der Tschechischen Republik für die Ukraine Priorität haben. In Polen haben ukrainische Flüchtlinge Anspruch auf Sozialhilfe, Kindergeld und kostenlose Gesundheitsversorgung, zudem besteht eine Schulpflicht für ukrainische Kinder.
Die »Unity Hubs« sollen umfassende Dienstleistungen anbieten, darunter Job- und Wohnungsvermittlung sowohl im Gastland als auch in der Ukraine, Vermittlung von Arbeitsplätzen in strategischen Industrien in der Ukraine sowie Darlehen für die Eröffnung von Geschäften nach der Rückkehr.
Laut Vize-Regierungschef Tschernyschow werde niemand zur Rückkehr gezwungen, auch nicht Männer im wehrfähigen Alter, von denen sich mehr als 200 000 in Deutschland aufhalten sollen. Jedoch könnte ihnen im Einzelfall bald die Auslieferung in die Ukraine drohen, auch wenn sie ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend machen: Dies sei aktuell kein Hindernis für eine Auslieferung, da das Land völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen werde und deshalb kein Recht zur Verweigerung anerkennt, urteilte nun der Bundesgerichtshof. Die Frage hatte das Oberlandesgericht Dresden dem höchsten Gericht zur Klärung vorgelegt. dpa/nd
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