Union beschwört tickende Zeitbomben

Ausreise in Terrorcamps soll verhindert werden

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Innenminister der Union wollen die Radikalisierung von Menschen zum Islamismus frühzeitig stoppen und gezielt die Ausreise in Terrorcamps verhindern.

Chemnitz (Agenturen/ND). Auf einer Konferenz in Chemnitz forderten die Innenminister der Union in Bund und Ländern, die Ausreise in sogenannte Terrorcamps in Pakistan und Afghanistan nach Möglichkeit zu verhindern. Die jüngsten Aussagen der Angeklagten im Düsseldorfer Sauerland-Prozess hätten erschreckend deutlich gezeigt, dass die Ausbildung in den Camps dringend unterbunden werden müsse. »Dort finden Radikalisierungen ihren Abschluss«, sagte der Sprecher der Unions-Innenminister, Hessens Ressortchef Volker Bouffier (CDU). »Diese Menschen verlassen als tickende Zeitbombe die Ausbildungslager.«

Die Unionsminister wollen für Verdächtige jetzt Überwachungsmöglichkeiten wie GPS-Systeme oder elektronische Fußfesseln prüfen. Im Juli hatte der Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, nach dem die Ausbildung in einem Terrorcamp mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist der Vorsatz, eine Straftat begehen zu wollen.

In ihrer »Chemnitzer Erklärung« plädieren die Innenminister des weiteren für eine aktive Unterstützung von Rückkehrern aus der islamistischen Szene. Es müssten Aussteigerprogramme entwickelt werden sowie eine gezielte Unterstützung derer stattfinden, die sich vom Islamismus distanzieren, erklärten Bouffier und Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU). Anderenfalls steige die Gefahr von Anschlägen in Deutschland. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekräftigte, Deutschland liege »im Fadenkreuz internationaler Terroristen«. Die Bürger hätten das Recht, von den Sicherheitsbehörden über diese Lage informiert zu werden.

Demonstrative Härte auch gegen Sexualtäter

Die Unions-Innenminister fordern zudem einen besseren Schutz vor rückfallgefährdeten Sexualtätern, unter anderem durch eine bundesweit vernetzte Warndatei. Bouffier vertrat die Auffassung, dass die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht ausreichten. Um diese Lücken zu schließen, seien gesetzgeberische Klarstellungen ebenso erforderlich wie eine enge Vernetzung von Polizei und Justiz. Zukünftig müsse es in jedem Stadium eines Verfahrens möglich sein, dass ein Gericht die Sicherungsverwahrung anordnet.

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