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Ausschuss: Naziurteile aufheben

»Kriegsverräter« vor ihrer Rehabilitierung

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (dpa/ND). Die Vorentscheidung für eine Rehabilitierung der sogenannten Kriegsverräter in der NS-Zeit ist gefallen. Der Rechtsausschuss des Bundestags verabschiedete am Mittwoch einstimmig eine Beschlussempfehlung an das Parlament, die NS-Unrechtsurteile pauschal aufzuheben. Der Bundestag will nun in seiner letzten Sitzung der Wahlperiode am 8. September die wegen Kriegsverrats Verurteilten rehabilitieren.

Bei der Linksfraktion herrscht allerdings massiver Unmut über die Vorgehensweise von Abgeordneten der Großen Koalition. Die LINKE hatte die Rehabilitierung initiiert und jahrelang gegen den Widerstand von Union und SPD gekämpft. Im Sommer dieses Jahres hatten schließlich einzelne SPD-Abgeordnete zusammen mit der LINKEN und den Grünen einen Gruppenantrag durchgesetzt. Die Fraktionsführungen von SPD und Union entschlossen sich daraufhin zu einem eigenen Gesetzentwurf, in den sie alle Fraktionen bis auf die LINKE aufnahmen, um eine gemeinsame Entscheidung mit der LINKEN zu verhindern. Auch SPD-Abgeordnete nannten das einen »Treppenwitz«. Die LINKE stimmte nun im Rechtsausschuss dem Gesetzentwurf der anderen Fraktionen zu. Zugleich überwies das Gremium den Antrag der LINKEN und den weiter bestehenden Gruppenantrag an das Parlament.

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