Chinas Führung beugt vor

Neues Gesetz über bewaffnete Polizeitruppen

  • Anna Guhl
  • Lesedauer: 3 Min.
Mit großem Aufwand wird der 60. Jahrestag der Volksrepublik China am 1. Oktober vorbereitet. Die Bevölkerung wird auf viele Feiern eingestimmt. Allerdings erwartet man offenbar nicht nur Freudenfeste.

Wenige Wochen vor dem 60. Gründungstag der Volksrepublik verabschiedete die Führung in Peking ein Gesetz, das die Befehlsgewalt über die 660 000 Mann starke paramilitärische Polizeitruppe besser kontrollieren und straffer regeln soll. Stärker als bisher wollen Zentralregierung und Zentrale Militärkommission das Vorgehen der bewaffneten Polizei (chinesisch: Wujing) überwachen, nachdem es gerade in den letzten Monaten immer wieder zu Übergriffen der Truppe kam. Vielfach betrachteten örtliche Behörden die bewaffnete Polizei als ihre private Sicherheitsgarde und heuerten sie als Schlägertruppe zur Befriedung von Auseinandersetzungen mit aufgebrachten Bewohnern an. Durch das neue Gesetz sollen diese Auswüchse unterbunden werden.

Andererseits fassen die neuen Regelungen die Einsatzgebiete der bewaffneten Polizei viel weiter als bisher. So soll die Truppe künftig jederzeit im Falle der »Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung« zum Einsatz kommen. Das gilt nicht allein für »Massenproteste und Demonstrationen«, sondern auch für »terroristische Anschläge, Sabotagefälle, Gewaltverbrechen und öffentlichen Notstand«. Damit, so schrieb die »Shanghai Daily«, können die Truppen in »Krisenzeiten« auch zur Sicherung von Regierungsgebäuden und Institutionen von »nationaler Bedeutung« eingesetzt werden. Die Zeitung zählt dazu die Wasser- und Energieversorgung sowie wichtige Verkehrswege zu Wasser und zu Land.

Die bereits seit 1983 bestehenden paramilitärischen Polizeitruppen machten in jüngster Zeit immer wieder von sich reden. Aufgrund ihres schnellen Eingreifens, lobte die chinesische Regierung, konnten Ruhe und Ordnung auf Straßen und öffentlichen Plätzen nach den heftigen Auseinandersetzungen im tibetischen Lhasa im März vergangenen Jahres und in Ürümqi vor wenigen Wochen zügig wiederhergestellt werden. Sie bahnten auch den chinesischen Fackelläufern im vergangenen Jahr vor den Olympischen Spielen den Weg durch Gegendemonstranten in einigen westeuropäischen Hauptstädten.

In einer Gesellschaft, die sich seit mehr als 30 Jahren in einem tief gehenden, überaus raschen Umbruch befindet, mögen bewaffnete Polizeitruppen durchaus notwendig sein. Die sozialen Probleme lösen sie natürlich nicht. Im Gegenteil. Das Gesetz hat 2005 und 2007 bereits zwei Anhörungen vor dem Nationalen Volkskongress durchlaufen. Dass es jetzt im Eilverfahren durchgebracht wurde, spricht nicht zuletzt für die Brisanz, die Chinas Führung in der gegenwärtigen Situation sieht.

Vor wenigen Tagen gaben die chinesischen Medien die Abläufe der Feierlichkeiten zum Jubiläum der Volksrepublik bekannt. Doch so harmonisch und friedlich, wie das Motto des Jubiläums klingt, ist der chinesische Alltag nicht. Soziale Konflikte und Widersprüche nehmen zu. Und das hat weniger mit der globalen Wirtschaftskrise als mit den Verfehlungen in der Sozial- und Rechtspolitik der letzten Jahre zu tun.

Die in Hongkong verlegte, aber auf dem Festland verbreitete Monatszeitschrift »Wide Ankle Press« spricht von inzwischen 100 000 sogenannten Massenzwischenfällen im Jahr. Dazu gehören Bürgerproteste und Demonstrationen gegen Beamtenwillkür bei der Enteignung von Pachtboden oder beim Abriss von Wohneigentum, gegen die willkürliche Schließung von Betriebsanlagen oder den Aufkauf staatlicher Unternehmen durch private Gesellschaften ohne soziale Sicherung für die Beschäftigten. Und immer öfter geht die aufgebrachte Menge hemmungslos auf vermeintlich Schuldige los und schlägt skrupellos zu. So geschehen im Juli dieses Jahres, als der verantwortliche Manager eines Unternehmens zu Tode geprügelt wurde, weil er einer Übernahme seiner Firma zugestimmt hatte, durch die 3000 Arbeiter von heute auf morgen ohne Beschäftigung geblieben wären. Sollte das Beispiel Schule machen, können auch unkontrollierte Übergriffe auf wichtige Versorgungseinrichtungen nicht mehr ausgeschlossen werden.

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