Größerer Spielraum für Bundeswehr

Verfassungsgericht weist Klage der LINKEN gegen Kosovo-Einsatz ab

  • Lesedauer: 2 Min.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Handlungsspielraum der Bundesregierung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr gestärkt.

Karlsruhe (AFP/ND). Nach einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes muss die Bundesregierung nicht schon bei Zweifeln über einen laufenden Auslandseinsatz der Bundeswehr eine neue Zustimmung des Bundestags einholen. Damit wies das Bundesverfassungsgericht eine Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen den KFOR-Einsatz im Kosovo als »offensichtlich unbegründet« ab. (Az: 2 BvE 4/08)

Auf der Grundlage eines Mandats der Vereinten Nationen beteiligt sich die Bundeswehr seit 1999 an der internationalen KFOR-Mission im Kosovo. Ziel der Mission ist es, gewaltsame Kämpfe zwischen Serben und Kosovo-Albanern zu verhindern. Im Februar 2008 löste sich das Kosovo von Serbien und erklärte sich für unabhängig. Zahlreiche Staaten, darunter Deutschland, erkannten das Kosovo an. Dennoch hatte die Bundesregierung im Mai den Einsatz von derzeit 2210 deutschen Soldaten für ein weiteres Jahr beschlossen. Mit ihrer Organklage rügte die Linke, mit der Selbstständigkeit des Kosovo sei die Basis für die Zustimmung des Bundestages entfallen.

Das Gericht bekräftigte, dass »die Bundeswehr ein Parlamentsheer« sei. Jeder Einsatz bedürfe daher der Zustimmung des Bundestages. Doch müssten die Parlamentarier die Bedingungen für den Einsatz selbst benennen. Sie könnten diese Bedingungen jederzeit konkretisieren oder auch die deutschen Soldaten per Bundestagsbeschluss zurückholen. So lieg es im Ermessen des Bundestages, »ob er infolge veränderter tatsächlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen die erteilte Zustimmung widerrufen (...) will«.

Daher sei es nicht erforderlich, dass die Bundesregierung sich schon bei Zweifeln am weiteren Einsatz eine neue Zustimmung holt. Erst wenn die vom Bundestag formulierten Voraussetzungen offenkundig nicht mehr erfüllt sind, müsse sie den Einsatz beenden. Den KFOR-Einsatz habe der Bundestag lediglich an das UN-Mandat geknüpft, das aber weiter bestehe.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.