NATO-Deckung für deutschen »Klein-Krieg«
Afghanistan: Luftangriff auf entführte Tankwagen forderte »zwischen 17 und 142 Menschenleben« / Sachsens Generalstaatsanwalt wartet ab
Die genaue Opferzahl beim Luftangriff auf zwei entführte Tanklaster in Afghanistan ist nach NATO-Angaben nicht mehr genau zu ermitteln. Befohlen wurde der Angriff von Bundeswehr-Oberst Georg Klein am 4. September. Die Bomben warfen US-Piloten. Zwischen 17 und 142 Menschen seien getötet worden, sagte Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan am Donnerstag in Berlin unter Berufung auf den NATO-Untersuchungsbericht, in dem es heißt, dass es 30 bis 40 getötete und verletzte Zivilisten gegeben haben könnte. Schneiderhan versuchte einen – diesmal medialen – Entlastungsangriff: »Das bestätigt nicht, dass durch den Luftschlag unbeteiligte Personen getötet wurden.«
So wie der unter kanadischer Hoheit abgefasste Untersuchungsbericht ausgefallen ist, haben die USA »etwas gut« bei ihren deutschen Verbündeten. Berlin wird sich erkenntlich zeigen (müssen). Darauf weist auch die »hinhaltende Kampfführung« des deutschen Verteidigungsministeriums hin. Minister Karl-Theodor von und zu Guttenberg (CSU), noch keine 24 Stunden im Amt, belastet sich noch nicht mit den politischen Implikationen des Untersuchungsberichtes. Er lässt seinen Armeechef Schneiderhan vor der Presse agieren. Der allerdings hatte sich, bereits unmittelbar nachdem der Brand im Fluss bei Kundus erloschen war, gegen Vorwürfe des obersten afghanischen NATO-Befehlshabers, US-General Stanley McChrystal, gewandt. McChrystal hatte – Irak-erfahren und mit US-Präsident Obama im Nacken – eine neue Strategie angeordnet, die den Schutz der afghanischen Bevölkerung vor den Sieg über einzelne Widerstandsgruppen stellt. Unter der Hand vermitteln Bundeswehroffiziere jedoch den Eindruck, als habe der Luftangriff die Taliban geschockt und so die Sicherheit gestärkt. Auch weil einige regionale Führer getötet worden seien. Zudem registrierten KSK-Trupps, die nächtens Führer der Aufständischen nach Angaben des afghanischen Geheimdienstes verhaften wollen, zunehmende Unsicherheit im nördlichen Führungsnetz der Taliban.
Ein spezielles Thema ist die deutsche Justiz. Nach dem Luftangriff wollte Potsdams Staatsanwaltschaft – am Sitz des Einsatzführungskommandos – klären, ob Ermittlungen angezeigt sind. Potsdam gab das Verfahren an die Kollegen in Kleins Standort Leipzig ab. Leipzig wurde von der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden »entlastet«. Die sammelt weiter Fakten und wartet den – im Verteidigungsministerium eingetroffenen – NATO-Bericht ab. Noch liege kein Anfangsverdacht für eine Straftat vor.
In der Truppe vernimmt man leichtes Murren. Als ein 28-jähriger Oberfeldwebel unlängst bei Kundus die Nerven verlor und an einer Straßensperre eine Frau und zwei Kinder umbrachte, ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) umgehend. Auf einem bayerischen Übungsplatz wurde ein »Ortstermin« nachgestellt. Der Tatverdacht wurde vor Ort ausgeräumt. Nicht einmal einer solchen Prozedur musste sich Oberst Georg Klein, jüngst noch ISAF-Kommandeur in Kundus, unterziehen.
»Wir ermitteln ohne Ansehen des Dienstgrades«, hält Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, Sprecher der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft, dagegen. Man habe sehr sorgfältig die Bundeswehrunterlagen studiert und warte nun auf das Untersuchungsergebnis der NATO. »Aus der Gesamtheit der Angaben bilden wir uns eine Meinung.«
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