Leipzig darf auch nachts fliegen

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Karlsruhe (AFP/ND). Die Frachtflugzeuge des Logistikkonzerns DHL dürfen am Flughafen Leipzig-Halle weiter bei Nacht starten und landen. Das gilt auch für militärische Fracht- und Truppentransporte der NATO und der USA, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied. Damit scheiterten Verfassungsbeschwerden von Anwohnern, die wegen des Fluglärms und der angeblichen Gefahr terroristischer Anschläge nach Karlsruhe gezogen waren.

Die Verfassungshüter bestätigten damit ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Mit Blick auf die militärische Nutzung verwiesen sie darauf, dass diese Flüge verboten werden könnten, wenn durch sie die öffentliche Sicherheit gefährdet würde.

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